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Urlaubsentgelt bei Minderung der Arbeitszeit. Lohnart?

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letzte Antwort am 10.06.2022 06:04:09 von Constanze_GM
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Georgia
Beginner
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Hallo,

 

eine MA (Gehaltsempfängerin) arbeitet seit 01.05. weniger Std. Sie hat Resturlaub bis 30.04. (9 Tage), der mit der alten Vergütung abgerechnet werden soll.

Im Juni nimmt sie 15 Tage Urlaub, 9 davon sollen mit dem alten Gehalt berechnet werden. Wie bzw. mit welcher Lohnart soll ich diese Differenz in Lohn und Gehalt abrechnen?

 

Vielen Dank im Voraus!

 

(lt. BAG: Das Urlaubsentgelt eines Arbeitnehmers, der nach der Verringerung seiner wöchentlichen Regelarbeitszeit seinen Urlaub antritt, ist auch in den Fällen nach dem Entgeltausfallprinzip zu bemessen, in denen der Urlaub aus der Zeit vor der Arbeitszeitreduzierung stammt)

 

TN
Fachmann
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Nachricht 2 von 5
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Das halte ich für eine Urlaubsabgeltung. Da das Beschäftigungsverhältnis nicht endet, ist die Sache meiner Kenntnis nach unzulässig, was bedeuten würde, dass die Zahlung unwirksam wäre und Urlaub oder Abgeltung noch einmal gefordert werden könnten - falls ich hier falsch liegen sollte, bitte ich um einen Korrekturkommentar.

 

Die Lohnart für Urlaubsabgeltung wäre 4060.

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MHoeft
Fortgeschrittener
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Nachricht 3 von 5
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Hallo,

 

Mehrbetrag über 4060 Urlaubsabgeltung (Lohnart steuerlich als sonstiger Bezug und sozialversicherungsrechtlich als Einmalbezug)

mh
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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 4 von 5
179 Mal angesehen

Moin,

 

das ist doch keine Urlaubsabgeltung, wenn die Mitarbeiterin Urlaub nimmt und dafür laufendes Entgelt bekommt.

 

Es muss m.E. lohnsteuerlich und sv-rechtlich als laufender Bezug abgerechnet werden.

 

Eine Lohnartennummer kann ich leider nicht nennen, da wir LODAS anwenden. Dort würde ich einfach eine gesonderte Lohnart "Urlaubsentgelt" anlegen und den Mehrbetrag zum jetzigen Gehalt als Bezug über die Bewegungsdaten erfassen.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

Constanze_GM
Fortgeschrittener
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Nachricht 5 von 5
163 Mal angesehen

Hallo,

 

ich würde es tatsächlich so machen, dass ich eine neue Zeile in der Entlohnung anlege mit der Lohnart "Gehalt" (bzw. diese Lohnart kopieren auf "Gehaltsverzicht" z.B.) und dann einen Minusbetrag einpflege. Diesen Bezug aber gleich wieder ab nächsten Monat auf 0 setzen, nicht dass dann nochmals das Gehalt gekürzt wird. Vielleicht geht es auch über die Monatserfassung. Wichtig ist nur, dass man bei einer Prüfung argumentieren kann, warum diese Gehaltsreduzierung durchgeführt wurde.

Viel Erfolg

 

Constanze

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letzte Antwort am 10.06.2022 06:04:09 von Constanze_GM
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