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Urlaubsbescheinigung 2023 Urlaubsanspruch nicht korrekt Bauhauptgewerbe

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letzte Antwort am 08.01.2024 11:37:12 von Christopher_Fürther
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Lohnbüro80
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Bei einem Mitarbeiter scheint die Urlaubsbescheinigung 2023 nicht zu stimmen.

Als Urlaubsanspruch wurden 26 Tage angegeben, obwohl 30 Tage hätten stehen müssen.

Er hat ab Mai 2023 seine Arbeitszeit anders verteilt:

Montag frei und dafür arbeitet er samstags.

Diese Angaben habe ich bei Arbeitszeiten auch entsprechend angegeben.

 

Warum stehen jetzt 26 Tage als Anspruch?

Lohnbro80_0-1704368754763.png

 

 

cro
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Sie rechnen 312 Beschäftigungstage ab. Dafür ergibt sich ein korrekter Anspruch von 26 Tagen. Haben Sie Eintritt, Krankheit etc. geprüft?

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Lohnbüro80
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Ich glaube wir haben den Fehler gefunden.

Datev rechnet die Samstage nicht als Beschäftigungstage mit.

Wir hätten monatlich die Beschäftigungstage auf 30 erhöhen müssen.

Er ist ja an 5 Tagen in der Woche tätig.

Warum erkennt Datev den Samstag nicht als Beschäftigungstag an?

Weiß das jemand?

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cro
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Beschäftigungstage sehe ich auch so. Beschäftigungstage - Lexikon - Bauprofessor

 

Und welche  Arbeitstage sind den in den Mand.-/Mitarb.-Stammdaten hinterlegt (MO-FR,  DI-SA oder ??)?

 

cro_0-1704453934686.png

 

 

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Lohnbüro80
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Bei Soll arbeitszeit habe ich wie folgt hinterlegt:

 

Lohnbro80_0-1704455207595.png

 

und bei regelmäßiger Arbeitszeit auch:

 

Lohnbro80_1-1704455264257.png

 

 

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cro
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und bei regelmäßiger Arbeitszeit auch:

 

Lohnbro80_1-1704455264257.png

 

 


 

Bin mir nicht sicher. Aber ist diese "weitere" Eingabe überhaupt nötig? Bin dann leider raus.

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Lohnbüro80
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macht nichts, trotz lieben dank

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DATEV-Mitarbeiter
Christopher_Fürther
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DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @Lohnbüro80,

 

in LODAS erfolgt eine automatische Berechnung von Beschäftigungstagen, wenn unter Mandantendaten bzw. Personaldaten / Arbeitszeiten / Regelmäßige Arbeitszeit eine wöchentliche Arbeitszeit erfasst wird.
Laut der SOKA-Bau (https://www.soka-bau.de/service/soka-bau-a-z/urlaub - Punkt: Berechnung des Urlaubsanspruchs) wird der Samstag nicht als Arbeitstag gesehen und so wurde dies auch im Programm umgesetzt.
Für Samstage werden also keine automatischen Beschäftigungstage gezählt.

 

Freundliche Grüße Christopher Fürther
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 08.01.2024 11:37:12 von Christopher_Fürther
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