Guten Abend Allerseits,
ich hänge mal wieder und bräuchte Hilfe von den Erfahrenen ☺️
Bei einem Mandanten arbeiten Teilzeitkräfte an unterschiedlichen Tagen. Die Zeiten sind auch sehr unterschiedlich. An einem Tag sind es 5 Stunden, am nächsten 6,5 und am übernächsten 3 usw...es ist nicht einheitlich. Weder feste Arbeitstage, noch feste Zeiten. Wie kann ich den Urlaub berechnen?
Vielen lieben Dank für eure Hilfe 😇
§ 11 BUrlG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)
(1) Das Urlaubsentgelt bemißt sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst, das der Arbeitnehmer in den letzten dreizehn Wochen vor dem Beginn des Urlaubs erhalten hat, mit Ausnahme des zusätzlich für Überstunden gezahlten Arbeitsverdienstes. Bei Verdiensterhöhungen nicht nur vorübergehender Natur, die während des Berechnungszeitraums oder des Urlaubs eintreten, ist von dem erhöhten Verdienst auszugehen. Verdienstkürzungen, die im Berechnungszeitraum infolge von Kurzarbeit, Arbeitsausfällen oder unverschuldeter Arbeitsversäumnis eintreten, bleiben für die Berechnung des Urlaubsentgelts außer Betracht. Zum Arbeitsentgelt gehörende Sachbezüge, die während des Urlaubs nicht weitergewährt werden, sind für die Dauer des Urlaubs angemessen in bar abzugelten.
Es ist ein Durchschnitt zu bilden der letzten 13 Wochen/3 Monate vor Urlaubsbeginn. Wenn z.B. in diesen 13 Wochen 46 Arbeitstage waren, dann ist der Durchschnitt 2 Arbeitstage pro Woche. Dann noch die Stunden, also z.B. 184 Stunden an diesen 46 Tagen gearbeitet, = 4 Stunden durchschnittlich pro Arbeitstag. Das ist dann das, was man zugrunde legt.
Individueller betrieblicher Urlaubsanspruch bei Vollzeit geteilt durch 5 oder 6 Arbeitstage (was in dem Betrieb bei Vollzeit eben üblich ist) multipliziert mit den 2 AN-individuellen Teilzeit-Arbeitstagen = Urlaubsanspruch im Jahr.
Wenn der AN dann 1 Woche Urlaub nimmt, bekommt er 2 Urlaubstage á 4 Stunden als Urlaubsentgelt gezahlt.
@lohnhilfe schrieb:Wenn z.B. in diesen 13 Wochen 46 Arbeitstage waren, dann ist der Durchschnitt 2 Arbeitstage pro Woche.
Sehr arbeitgeberfreundlich gerechnet, oder nicht? 🤔
Hallo Agnes85,
hier bewegen Sie sich im Arbeitsrecht. Wieviel Tage ein MA Urlaubsanspruch hat muss im Arbeitsvertrag geregelt sein. Die Bezahlung erfolgt dann wie von @lohnhilfe beschrieben gem. Bundesurlaubsgesetz. Die Frage ist ja auch ob es sich bei so unterschiedlichen Arbeitstagen, die nicht festgelegt sich, dann um Arbeit auf Abruf handelt - also Arbeitsrecht und eine Sache von Fachanwälten.
Grüße
M_H
LOL, da hab ich mich vertan, stimmt.
Kommt davon, mal eben helfen zu wollen...
sind dann eher 3,5 Tage pro Woche...