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Urlaubsausgleich bei Schlechtwetterkündigung Maler

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letzte Antwort am 01.12.2025 22:26:19 von ulli_preuss
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CaBu
Beginner
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81 Mal angesehen

Hallo zusammen,

 

ich muss bei einem Mandanten, der der Malerbranche angehört, eine Schlechtwetterkündigung, welche zum 21.11.2025 ausgesprochen wurde, in Lohn und Gehalt hinterlegen.

 

Der besagte Mitarbeiter ist erst im Juni eingetreten und hatte bisher noch keinen Urlaubsausgleich wegen Schlechtwetter in diesem Jahr erhalten (auch nicht vom Vorarbeitgeber). Somit hätte er doch einen Anspruch für 2025 von max. 6 Wochen!?

 

Ich kann in Lohn & Gehalt jedoch nur die eine Woche vom November in den Monatsstammdaten hinterlegen (22.11.-30.11.2025) und in den Bewegungsdaten die LOA 8035 mit einer Woche speichern.

Mein Versuch, den Zeitraum 22.11.-31.12.2025 zu hinterlegen und die LOA 8035 mit 5 Wochen zu speichern, hat das Programm nicht akzeptiert.

Ist denn der Dezember nicht auch zu berücksichtigten? Wenn der November abgerechnet ist, kann ich auf den Dezember ja nicht mehr zugreifen, da der Mitarbeiter ja ausgeschieden ist. 

 

Was mache ich falsch? Oder muss ich den Dezember dann außerhalb von Lohn und Gehalt an die Malerkasse melden? Ich bin gerade sehr ratlos.

 

Ich hoffe, ich konnte mich verständlich ausdrücken. Danke schon mal für die Antworten 🙂

 

Viele Grüße!

 

Caro

ulli_preuss
Meister
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Nachricht 2 von 2
73 Mal angesehen

Was sagt das Dokument Meldeverfahren einrichten – Maler- und Lackiererhandwerk - Beispiele für Lohn ... - DATEV Hilfe-Center unter Punkt 3.4?

 

 

ulli_preuss_0-1764623838947.png

 

 

Kurz gefasst:

Abrechnung für November ► also keine Monatsstammdaten Dezember ► also keine Erfassung

 

Bitte bei den Ausgleichszeiträumen beachten, dass es sich um volle Zeitwochen, nicht Kalenderwochen handelt.

• Warum? Weil Zitronenfalter keine Zitronen falten. •
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letzte Antwort am 01.12.2025 22:26:19 von ulli_preuss
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