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Urlaubsanspruch bei Austritt errechnet sich nicht automatisch

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letzte Antwort am 13.06.2019 16:35:37 von Verena_Heinlein
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evsche
Beginner
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Hallo, beim unterjährigen Eintritt eines ANs wird der Urlaub gekürzt, beim Austritt nicht. Kann das sein? Ich arbeite mit LuG. Dankeschön!*

DATEV-Mitarbeiter
Nina_Schöneweis
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 8
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Hallo,

auf der Mandantenebene können Sie den jährlichen Grundurlaubsanspruch unter Mandantendaten | Arbeitszeiten | Feiertage/Urlaub festlegen.

Bei Eintritten von Mitarbeitern während des Jahres, erfassen Sie zusätzlich im Mitarbeiter unter Stammdaten | Arbeitszeiten | Urlaubsanspruch unter "Tatsächlicher Urlaubsanspruch für das aktuelle Kalenderjahr" den jeweiligen Urlaubsanspruch des laufenden Kalenderjahres.

Tritt ein Mitarbeiter während des Jahres aus, muss im Regelfall der Urlaubsanspruch für das laufende Jahr geändert werden.

Die Kürzung der Urlaubstage erfolgt in Lohn und Gehalt nicht automatisch.

Viele Grüße

Nina Schöneweis

Personalwirtschaft

DATEV eG

Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
Personalwirtschaft | DATEV eG
beböbibu
Einsteiger
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Nachricht 3 von 8
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Guten Tag Frau Schöneweis,

ich nehmen mal an, dass dies auch für LODAS gilt?

  1. Also muss bei einem vorzeitigen Austritt der Urlaubsanspruch (laufendes Jahr) manuell angepasst werden?
  2. Bezüglich des Feldes "Grundurlaubsanspruch für Rückstellung", welcher Wert ist hier maßgeblich? Der gesetzliche Mindesturlaub (z.B. 24) oder der vertraglich vereinbarte jährliche Anspruch (z.B. 30)?

Vielen Dank für Ihre Anregungen.

Beste Grüße

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Gelöschter Nutzer
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Nachricht 4 von 8
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Die Frage gab es schonmal und die Antwort der Datev war die gleiche.

Was ist denn daran so unverständlich Anspruch : 12 x angefangene Monate (gerundet)

zu programmieren?

Ebenfalls ist es ein Witz das man zusätzlich im Schätzverfahren im Eintrittsmonat kein Beitragsnachweis erhält oder beim Austritt angekreuzt werden muss das die Beiträge des ausscheidenden Mitarbeiters nicht noch weiter geschätzt werden.

DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 5 von 8
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Hallo,

auch im Programm LODAS ist der Urlaubsanspruch manuell bei Austritt anzupassen. Eine automatische Umrechnung bei Austrit erfolgt nicht.
Zum Hintergrund: Bei Eintritt wird der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers erfasst, der ihm ab dem Zeitpunkt des Eintritts für das Jahr zusteht. Tritt der Arbeitnehmer unerwartet unterjährig aus, muss der zustehende Jahresurlaub/Urlaubsanspruch dementsprechend angepasst werden.
Im Feld "Grundurlaubsanspruch" wird der Urlaub eingegeben, der dem Arbeitnehmer bei diesem Arbeitgeber zusteht.


Zur Schätzung:


Die Schätz-Beitragsnachweise werden immer auf Basis des Vormonats erstellt. Tritt ein neuer Arbeitnehmer ein, werden die Werte vor dem Eintritt für den Beitragsnachweis herangezogen. Da der Arbeitnehmer in diesem Monat nicht beschäftigt war, ist es erforderlich manuelle Korrekturen für den Beitragsnachweis vorzunehmen.
Die gleiche Logik greift beim Austritt des Arbeitnehmers. Sie können jedoch unter Mandantendaten | Sozialversicherung | Allgemeine Daten im Register Beitragsnachweis/DEÜV das Kontrollkästchen "Austritte von Arbeitnehmern im Schätzverfahren berücksichtigen" aktivieren.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Gelöschter Nutzer
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Nachricht 6 von 8
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Wäre trotzdem äußerst hilfreich wenn beides automatisch funktionieren würde. Ich bin ja nur noch mit Checklisten am Gange damit ich keine "Funktion" vergesse

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sue
Fortgeschrittener
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Nachricht 7 von 8
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Was ist denn daran so unverständlich Anspruch : 12 x angefangene Monate (gerundet)

zu programmieren?

Ob Sie das Bundesurlaubsgesetz in seiner Unlogik anwenden wollen oder auch nicht, muss jeder Anwender selbst entscheiden.

1. Beispiel : 1. Arbeitstag 3. Juni 2019

Ist als Eintrittsdatum der 1.6. geschlüsselt muss für den Monat Juni Urlaub gewährt werden.

Ist als Eintrittsdatum der 3.6. geschlüsselt muss für den Monat Juni kein Urlaub gewährt werden.

2. Beispiel : Austritt 31.7.2019 (Eintritt vor 2019)

Hier ist laut Bundesurlaubsgesetz bei Austritt in der 2. Jahreshälfte der volle Jahresurlaub zu gewähren und zwar auch bei Kündigung durch den Arbeitnehmer.

Ob Sie den Urlaub nach normalem Menschenverstand berechnen und gewähren wollen, ist Ihnen überlassen, daher kann die DATEV hier auch nichts programmieren.

Viele Grüße

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DATEV-Mitarbeiter
Verena_Heinlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 8 von 8
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Hallo,

ich kann Ihre Punkte und Ihren Wunsch nach einer Automatisierung nachvollziehen.

Die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge für Beitragsschätzer wird aufgrund der Vereinfachungsregel ermittelt. Das bedeutet, dass die Beiträge aus der aktuellen Abrechnung die Grundlage für die Schätzung im Folgemonat sind. Damit bei Arbeitnehmeraustritten ein zu hoher Schätzbeitrag vermieden wird, ist das Kontrollkästchen "Austritte von Arbeitnehmern im Schätzverfahren berücksichtigen" zu aktivieren. Um diesen Prozess zu vereinfachen, wird überlegt, dieses Kontrollkästchen als Standardeinstellung in LODAS zu setzen.

Für die automatische Kürzung des Urlaubs bei Austritt der Arbeitnehmer ist derzeit keine Programmanpassung geplant.

Viele Grüße

Verena Heinlein

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Verena Heinlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 13.06.2019 16:35:37 von Verena_Heinlein
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