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Urlaubsabgeltung

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letzte Antwort am 09.10.2025 10:46:09 von pogo
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Angela88
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 2
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Guten Morgen 🌞 

Ein Arbeitnehmer hat einen gesamten Jahresanspruch von 20 Tagen. Angenommen er hat im Januar angefangen zu arbeiten und scheidet in August aus. Bis dorthin hat er keinen einzigen Urlaubstag beansprucht. Müssen tatsächlich die vollen 20 Tage abgegolten werden? Was mich ein wenig irritiert ist, wenn er im Anschluss eine neue Stelle aufnimmt hätte er keinen Anspruch auf Urlaub wenn diese normalerweise auch 20 Tage Urlaub vorsieht. Darf tatsächlich keine Übertragung auf den neuen Arbeitgeber stattfinden? 

 

Dann habe ich noch eine Zweite Frage. 

Leider finde ich den Artikel nicht mehr dazu. Ich habe die Tage gelesen, dass ein negativer Urlaubssaldo zum Jahresende, nicht mit den Urlaubsansprüchen vom neuen Jahresurlaub verrechnet werden darf. Negative Tage müssen zum Jahreswechsel auf Null gesetzt werden. In der Praxis wird es oft anders gehandelt. 

 

Kann jemand etwas dazu sagen?

pogo
Experte
Offline Online
Nachricht 2 von 2
127 Mal angesehen

Wenn der Arbeitnehmer auf die Abgeltung besteht, muss er ausgezahlt werden. So sieht es das Gesetz vor.

 

Gelebte Realität in meinem Umfeld ist aber, dass der Urlaub anteilig bis zum Austritt gekürzt wird.

In deinem Beispiel würden bei mir also 13,3 Urlaubstage abgegolten werden.

 

Auch hat noch nie einer meiner Mandanten eine Urlaubsbescheinigung eines vorherigen Arbeitgebers bei mir zur Berücksichtigung eingereicht.

Umgekehrt glaub ich auch nicht, dass meine Mandanten neue MA nach einer Urlaubsbescheinigung fragen, wenn der Urlaub nur intern verwaltet wird und nicht auf der Abrechnung steht. Weiß ich aber nicht genau, interessiert mich dann ja auch nicht.

 

Ja, soweit ich weiß, kann zu viel gegebener Urlaub nicht im nächsten Jahr verrechnet werden.

Aber auch in diesem Punkt handeln Mandanten anders. Zu viel genommener Urlaub wird im nächsten Jahr verrechnet und zu wenig genommener Urlaub verfällt nicht nach dem 31.3. Ich sehe da auch kein Problem, da es sich ja meist eh nur um ein paar Tage handelt und beide Seiten gleichermaßen von der lockereren Handhabung profitieren.

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letzte Antwort am 09.10.2025 10:46:09 von pogo
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