Hallo,
ich habe ein Problem die Tage für eine Urlaubsabgeltung (10 Tage) in die Statistik des Kalendariums zu bekommen, ohne, dass ich irgendwelche Tage des Monats der Urlaubsabgeltung auswähle und mit dem Ausfallschlüssel "U" Urlaub und der Lohnart 8560 belege.
Aus meiner Sicht kann es doch nicht richtig sein, dass normale Arbeitstage nur für die Statistik zu Urlaubstagen werden.
Einen anderen Weg die Statistik des Kalendariums zu korrigieren habe ich jedoch nicht gefunden, da die Buchung in der Monatserfassung nicht mit dem Kalendarium verknüpft ist.
Hat jemand einen Tipp, oder einen derartigen Fall schon einmal gehabt bzw. gelöst?
Urlaubsabgeltung heißt doch, dass nicht genommene Urlaubstage ausgezahlt werden? Das kann auch gar nicht über das Kalendarium gehen, sondern nur über die Standarderfassung. Wenn man die Statistik oben rechts noch gerade ziehen möchte, gibt es in Lodas dafür den BS 71 (genommene Urlaubstage), hat LuG nichts entsprechendes?
Oder sprechen wir von Baulohn? Da läuft die Abgeltung von verfallenen Urlaubsansprüchen komplett an der Lohnabrechnung vorbei über die SOKA. Und vorher können sie nur ausgezahlt werden, indem man Urlaub nimmt.
Doch, Lohn und Gehalt hat hierfür, wie geschrieben, die Lohnart 8560.
In der Statistik des Kalendariums müsste man nun aber Tage, an denen ganz normal gearbeitet worden ist, zu Urlaubstagen mit dieser Lohnart machen, dies widerstrebt mir, ist wahrscheinlich aber die einzige Lösung.
Hallo,
ist der Arbeitnehmer ausgeschieden? Bei Fällen mit Austritten währen des Jahres passe ich den tatsächlichen Rest-Urlaubsanspruch im Bereich "Urlaubsanspruch" an, damit dann in der Statistik 0 ausgegeben wird.
Zur Urlaubsabgeltung, hier das Datev-Dokument
https://apps.datev.de/help-center/documents/5303389
Tipp: Es kann auch im Bereich Monatserfassung -> im Vormonat die Position mit 8560 und Anzahl der Tage eingetragen werden damit die Statistik passt.
Nein, der Mitarbeiter ist nicht ausgeschieden und die Monatserfassung mit der Lohnart 8560 läuft nicht in die Statistik des Kalendariums!
Die Anpassung in "Arbeitszeiten" - "Urlaubsanspruch" ist in meinen Augen ebenso falsch, denn:
Urlaubsanspruch: 40 Tage
Aus dem Vorjahr übernommene Resturlaubstage: 17,50 Tage
Im Februar diesen Jahres wurden 10 Tage Urlaub abgegolten, hierfür gibt es aber keine Zeile und die o. a. Angaben sind deswegen ja nicht falsch geworden.
Natürlich kann ich die aus dem Vorjahr übernommenen Resturlaubstage auf 7,50 Tage ändern, richtig ist dies aber aus vorgenannten Gründen nicht.
Ich versteh's immer noch nicht …
Ich würde erfassen:
Damit ändert sich in der Statistik des Kalendariums aber nichts, also keine Lösung, denn genauso bin ich vorgegangen!
Ich glaub, ich brauch mal ein Bild🖍
Dafür benötigt man kein Bild, denn ruft man die Statistik des Kalendariums auf, dann steht oben in Klammern drüber:
"ermittelt aus eingegeben Kalenderdaten".
Die Daten der Monatserfassung sind aber nun einmal keine Kalenderdaten.
Meiner Meinung nach hat Datev in der Rubrik "Urlaubsanspruch" eine Zeile vergessen, nämlich Urlaubsabgeltung.
Denn die Daten zu Urlaubsanspruch und übernommene Resturlaubstage sind ja die Ausgangsdaten für die Statistik im Kalendarium.
Hi,
zu Urlaubsabgeltung -> Datev-Dok. 5300512 !
Eine Abgeltung von Urlaub kann nur erfolgen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
So ist die allgemeine (rechtliche) Auffassung und Vorgehensweise zu Urlaubsabgeltung.
Da wird auch keine extra Rubrik in Datev benötigt.
Ich finde es fehlen uns die kompletten Grundlagen für die Hilfe.
Um was für einen Lohn handelt es sich? Baulohn, "normaler" Lohn...
--> ich glaub ich habe gefunden wo sie die Statistik abrufen...
Kann es sein dass sie in der Kalendererfassung beim Mitarbeiter auf den Button Statistik gehen?
Dort kann dann logischerweise nur das erscheinen was sie in dem jeweiligen Kalendermonat erfasst haben.
Dies ist die Kalenderstatistik.
Die "übliche Urlaubsstatistik" ist sichtbar auf der Mitarbeiter-Lohnabrechnung in Form von oben rechts nur Tageswerte. Dies allerdings nur wenn in der Gestaltung (Stammdaten Mandant) hinterlegt ist dass die Urlaubsstatistik ausgegeben werden soll.
Es ist ein ganz normaler Lohn, kein Baulohn!
Korrekt, das ist die Statistik die ich meine und noch einmal korrekt, denn das steht, wie von mir geschrieben, auch oben über der Statistik als quasi Hinweis.
In der "üblichen Urlaubsstatistik" ist auch bei mir, durch die Erfassung der Tage mit Lohnart 8560, alles korrekt, das ist nicht das Problem.
Aber warum ist die meinetwegen "unübliche" Statistik im Kalendarium durch einen solchen Vorgang nicht richtig darstellbar bzw. warum gibt es keine Verknüpfung von der einen zur anderen Statistik.
Ob ein Urlaubsabgeltungsanspruch nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses auftritt, macht den Ausweis in der besagten Statistik leider nicht besser.
Hallo,
die Statistik über Kalendarium ist nunmal nur eine Kalenderstatistik ! was die monatlichen Kalenderdaten enthält und darstellt, die eingegeben wurden nichts weiter.
Eine Urlaubsstatistik ist dort nicht abgebildet und so nicht möglich.
Und die Urlaubstage wurden nicht "genommen" (LA 8560) sondern ausbezahlt, was in einer aktiven Tätigkeit nicht vorgesehen ist.
Das ist vorgesehen lt. Datev Dokument zu Urlaub einrichten, erfassen und abrechnen.
https://apps.datev.de/help-center/documents/1071088
Die Statistik im Kalendarium wäre eine reine Kalenderstatistik, wenn nicht eine Verknüpfung aus dem "Urlaubsanspruch" bestehen würde, diese gibt es aber.
Denn am Ende der Kalenderstatistik kommt es ja zu einer Errechnung des aktuellen Urlaubanspruches, hier werden die genommenen Urlaubstage, im Kalendarium mit "U" eingetragen, abgezogen.
Natürlich kann ich mir Urlaub auszahlen lassen, so dass die Urlaubstage weniger werden, das ist in jedem guten GF-Anstellungsvertrag geregelt, ob es ich dies nun Urlaubsabgeltung nenne, oder nicht.
Aus meiner Sicht müsste unter "Urlaubsanspruch" ein weiteres Feld für Urlaubsabgeltung, ausgezahlter Urlaub, oder wie man das Kind nennen möchte, eingefügt werden, inkl. einer Verknüpfung zum Kalendarium, die ja schon existiert.
Mit Ihrem konkreten Problem kann ich auch kaum weiterhelfen. Ich passe tatsächlich im Monat der Abgeltung beim Mitarbeiter dann den tatsächlichen Urlaubsanspruch für das aktuelle Kalenderjahr an, damit die Verrechnung wieder stimmt.
Entschieden widersprechen möchte ich jedoch denjenigen, die behaupten, Urlaub dürfe nur bei Austritt abgegolten werden. Dies betrifft nur den gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch. Über zusätzliche freiwillige/vertragliche Urlaubsansprüche und deren Abgeltung kann man mit den Arbeitnehmern immer verhandeln.
Hier fehlt aus meiner Sicht seitens DATEV tatsächlich eine Unterscheidung, um auch unterschiedliche Verfallfristen für gesetzlichen und freiwilligen Urlaub berücksichtigen zu können.
Hallo AH_MSG,
erst einmal möchte ich mich für Ihr Feedback bedanken, auch wenn keine konkrete Hilfe möglich war.
Ihre Ausführungen teile ich, wie schon vorher beschrieben, vollumfänglich und weiß mir bei der Angleichung des Urlaubsanspruchs ebenfalls keinen anderen Rat, als den von Ihnen geschilderten, auch wenn ich rückwirkende Anpassungen, die zu diesem Zeitpunkt nicht vorlagen, nicht richtig finde.
Vielleicht kann Datev hier ein Feld einfügen, kann ja eigentlich nicht so schwer sein.