Hallo zusammen,
ich habe einen Mitarbeiter, der seit April 2024 im Krankengeld ist. Jetzt ist er zum 31.03.2025 entlassen worden. Aus dem letzten und diesem Jahr sind insgesamt 30 Urlaubstage abzugelten (24 aus 2024 und 6 aus 2025).
Wenn ich über die Bewegungsdaten unter der 4060 den Bruttobetrag für 30 Urlaubstage eingebe, wird der gesamte Betrag nicht verbeitragt, weder SV noch Lohnsteuer. Ist das so korrekt? Liegt es daran, dass in 2025 noch kein SV-pflichtiges Entgelt durch den Arbeitsgeber ausgezahlt worden ist und die Urlaubsabgeltung daher als steuer- und beitragsfreie Einmalzahlung zählt? Und wie muss ich dann mit den Resturlaubstagen aus 2024 verfahren? Die dürften dann doch nicht als "freie Einmalzahlung" zählen, da der Mitarbeiter in 2024 ja bis Mai ein normalen Arbeitslohn erhalten hat.
Über eine kurzfristige Hilfe würde ich mich sehr freuen.
Liebe Grüße
Mona Kleimann
Den Fall hatte ich jetzt auch (MA war sogar schon seit März im Krankengeld). Bei mir ist aber zumindest ein bisschen SV-Beitrag angefallen. Bei der Steuer ist das m.M.n. nicht ganz so tragisch, weil das Finanzamt den MA im Zweifel zur Abgabe der Einkommensteuererklärung auffordern wird. Wie es aber bei den SV-Beiträgen geht … 🤷♀️
Da die Auszahlung der Urlaubsabgeltung im März erfolgt, ist sie aufgrund der Märzklausel dem Vorjahr zuzurechnen und es sollten sich Beiträge errechnen, wenn noch SV-Luft besteht.
Das sollte eigentlich automatisch berechnet werden.
Im Zweifel mal im Hilfe-Center nachlesen.
Ansonsten könnte die Abgeltung auch im letzten Abrechnungsmonat 2024, April (?), nachzuberechnen sein.
Dann sind die Beiträge definitiv in 2024 und versteuert wird es so oder so erst in 2025 mit der Auszahlung.
Könnte man zumindest mal testweise machen.
Ansonsten könnte die Abgeltung auch im letzten Abrechnungsmonat 2024, April (?), nachzuberechnen sein.
Nein, das nicht, da Urlaub nicht ausgezahlt werden darf. Eine Urlaubsabgeltung darf erst in dem Moment gezahlt werden, wenn der Urlaub wegen Kündigung nicht mehr genommen werden kann. Das ist erst am letzten Tag des Beschäftigungsverhältnisses, hier wahrscheinlich der 31.3.2025.