Hallo
ich bin noch ganz neu in der Personalverwaltung und schon habe ich den ersten "Sonderfall".
Ein Mitarbeiterin, derzeit im Beschäftigungsverbot, möchte gerne ihren Urlaub vor der Elternzeit abgegolten haben da sie dann 3 Jahre Elternzeit nimmt und dann die Urlaubstage ja derweilen stehen bleiben.
Jetzt meine Frage:
Ist das überhaupt erlaubt?
Bin mir nicht ganz sicher ob das überhaupt sein darf, meines Wissens darf Urlaub nur bei Austritt abgegolten werden.
Über Eure Antwort würde ich mich sehr freuen.
Hallo lifeline
§ 7 Bundesurlaubsgesetz sieht Urlaubsabgeltung nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor.
Unbedingt auch den Mandant auf 17 BEEG hinweisen § 17 BEEG - Einzelnorm
Wie mein Vorredner bereits geschrieben hat, ist während des bestehenden Arbeitsverhältnisses die Abgeltung des Urlaubs ausgeschlossen.
Wenn der Arbeitgeber vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine "Urlaubsabgeltung" bezahlt, kann der Arbeitnehmer trotzdem diesen Urlaub weiterhin geltend machen, es sei denn, er ist verfallen. Auch wenn der Arbeitnehmer dies üblicherweise nicht wissen dürfte, besteht für den Arbeitgeber ein Risiko, denn nach Ansicht des BAG (Urteil vom 07.12.1956 - 1 AZR 480/55) kann die gezahlte Urlaubsabgeltung normalerweise wegen §§ 814, 817 BGB nicht zurückgefordert werden!