Hallo zusammen,
wie berechne ich die Urlaubsabgeltung beim bestehenden Arbeitsverhältnis?
Meine Kollegin sagt, die Formel : "3 Monatsbruttogehälter/65 Arbeitstage mal Urlaubstage" gilt nur bei Kündigung bzw. wenn die Monatsgehälter sich immer unterscheiden.
Sie schlägt vor, das Monatsgehalt durch 30 Tage zu teilen und dann mal Urlaubstage, weil dann entspricht das Urlaubsentgelt dem Betrag, was der Mitarbeiter bekommen würde, wenn er regulär den Urlaub genommen hätte.
Jetzt bin ich ziemlich unsicher, wie ich das ausrechnen soll. Kann mir das jemand helfen?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
streicht Ihre Kollegin dann auch immer 7 Tage von ihrem eigenen Urlaubsanspruch, wenn sie eine Woche Urlaub nimmt? 😉
Ihre Berechnung (3 Monate, 65 AT) stimmt, Haufe sieht das genauso. Den Link bekomme ich leider nicht eingefügt....
Was hat das mit 7 Tage Urlaub zu tun?
Aber wenn der Mitarbeiter einfach sein Urlaub irgendwann mal in 07/19 nehmen würde, würde er in den Urlaubstagen den "normalen" Tageslohn ( Monatsgehalt/30 Tage) und am Ende des Monats sein "normales" Grundgehalt bekommen.
Warum soll man es anders berechnen, wenn dieser Urlaubsentgelt in 12/19 ausgezahlt wird?
Hallo,
Urlaub ist im laufenden Beschäftigungsverhältnis zu nehmen und nicht auszuzahlen. Wenn Sie das trotzdem machen, mindert das den Urlaubsanspruch nicht. Heißt der AN kann den Urlaub trotz Entgelt nehmen. Nach der neuen Rechtsprechung zum Urlaub verjährt er auch in den meisten Fällen nicht mehr zum 31.12. bzw zum 31.3. des Folgejahres.
Es ist Vorsicht geboten und mit dem Mandanten die Folgen zu besprechen.
Beste Grüße
Ich kann leider nichts daran ändern, dass die Mandanten an Ihre Mitarbeitern den Urlaub auszahlen- über die Folge werde ich sie aufklären.
Für mich ist die Berechnung wichtig: ich kann nicht nachvollziehen, warum die nachträgliche Urlaubsabgeltung höher sein muss als die Urlaubsabgeltung, die man bekommt, wenn man ganz normal im Laufe des Jahres Urlaub nimmt und sein "normales" Monatsgehalt bekommt.
Moin,
wieso ist die Urlaubsabgeltung höher, wenn man diese bei Austritt abgegolten bekommt?
Wenn Sie 22 Urlaubstage haben und den im Laufe der Beschäftigung nehmen, sind Sie einen ganzen Monat in Urlaub und bekommen ein volles Monatsgehalt.
Warum wollen Sie die Urlaubsabgeltung dann auf 22/30 kürzen?
Das Problem ist halt: Hierfür gibt es keine Regelungen, wie dies von Gerichten o.ä. im Streitfall entschieden ist, da eine Urlaubsabgeltung -wie dies bereits erläutert wurde- lt. Bundesurlaubsgesetz nur bei Beendigung der Beschäftigung gibt.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Vielen Dank für vielen Rückmeldungen 🙂
Das Problem ist, bei mir in Lodas ist alles auf Dreßigstel-formel verschlüsselt d. h. sowohl Erstattung nach AAG als auch Gehalt beim Eintritt im Mitte des Monats werden wie folgt ausgerechnet:
Bruttogehalt pro Monat/30=Tagesgehalt
Beim Eintritt am 15.11 mit 2.000,00€ würde ich rechnen: 2.000/30×16=1.066,67€
Genauso wollte ich die 7 noch nicht genommene Urlaubstage berechnen:
2.000€/30×7=466,67€
Wenn ich nach der Formel für die Urlaubsabgeltung rechne, bekomme ich einen höheren Betrag:
(2.000×3)/65×7=646,15€
Ist dann das Dreßigstel-formel bei der Berechnung von Erstattungen bzw. Teilgehalt korrekt und Urlaubsabgeltung eine Ausnahme bei der Berechnung?
Oder soll alles nach Arbeitstagen im Monat berechnet werden?
Moin,
@frese schrieb:
Beim Eintritt am 15.11 mit 2.000,00€ würde ich rechnen: 2.000/30×16=1.066,67€
das heißt, Sie rechnen mit KALENDERtagen.
Urlaubstage sind aber keine Kalendertage sondern ARBEITStage.
Wenn Sie eine Woche (= 7 Kalendertage) Urlaub nehmen, werden nur 5 Urlaubstage angerechnet.
Wenn also ein (Rest-)Urlaub von 7 Urlaubstagen besteht, würden Sie eine Woche + 2 Tage = 9 Kalendertage Urlaub nehmen können.
Für die Frage, wie Sie dies anpassen müssen, gibt es nicht DIE EINE Lösung. Hier müssen Sie eine Berechnungsvariante finden, die (ggf. bei unterschiedlichen Mandanten auch mit unterschiedlichen Lösungen) angewandt wird.
Viele Grüße
Uwe Lutz