Hallo zusammen,
ein Mitarbeiter ist seit dem 13.10.2023 krank und seit dem 28.02.2025 Ende Bezug Krankengeld und Beginn Bezug Arbeitslosengeld.
Jetzt soll zum 30.06.2025 ein Aufhebungsvertrag her und es soll eine Urlaubsabgeltung geben. Diese ist ja normalerweise steuer- und SV pflichtig. Auf der Probeabrechnung wird aber keine Lohnsteuer und keine SV Beiträge berechnet, da er dieses Jahr noch keine Bezüge hatte.
Ist das richtig so oder muss ich hier anders vorgehen, damit Lohnsteuer und SV Beiträge abgezogen werden?
Vielen Dank im Voraus.
Moin,
das kann schon so passen. Ohne SV-Tage gibt es auch keinen Abzug für die SV. Und bei der Lohnsteuer kommt es auf die Höhe des Betrages in Verbindung mit der Lohnsteuerklasse an, ob bei Anwendung der Jahrestabelle Lohnsteuer entsteht.
Viele Grüße
Martin Seemann