Hallo zusammen,
ein Mitarbeiter ist seit dem 13.10.2023 krank und seit dem 28.02.2025 Ende Bezug Krankengeld und Beginn Bezug Arbeitslosengeld.
Jetzt soll zum 30.06.2025 ein Aufhebungsvertrag her und es soll eine Urlaubsabgeltung geben. Diese ist ja normalerweise steuer- und SV pflichtig. Auf der Probeabrechnung wird aber keine Lohnsteuer und keine SV Beiträge berechnet, da er dieses Jahr noch keine Bezüge hatte.
Ist das richtig so oder muss ich hier anders vorgehen, damit Lohnsteuer und SV Beiträge abgezogen werden?
Vielen Dank im Voraus.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Moin,
das kann schon so passen. Ohne SV-Tage gibt es auch keinen Abzug für die SV. Und bei der Lohnsteuer kommt es auf die Höhe des Betrages in Verbindung mit der Lohnsteuerklasse an, ob bei Anwendung der Jahrestabelle Lohnsteuer entsteht.
Viele Grüße
Martin Seemann
Guten Morgen,
ich möchte das Thema gerne ergänzen.
Wie sieht es denn aus , wenn die Urlaubsabgeltung für mehrere Jahre erfolgt? Teilweise gab es weitere Bezüge und teilweise aufgrund von Krankengeld nicht.
Ist es dann trotzdem im Jahr der Abrechnung komplett ohne SV und Lohnsteuer abzurechnen, da es in dem Jahr keine weiteren Bezüge gab?
Wo finde ich eine Erklärung dazu?
Danke vorab.
Hallo @Steuerberaterin1234,
Sie finden Informationen zur Abrechnung der Urlaubsabgeltung im Dokument 5303388.
In Kapitel 2.1 unter den Hinweisen wird speziell auf die Abrechnung während einer Unterbrechung und die Steuer -und SV-Betrachtung eingegangen.