Hallo Zusammen,
in unserem Unternehmen ist ein Mitarbeiter im August nach langer Krankheit verstorben. Daraufhin wurde er natürlich abgemeldet. Nun sollen laut Testamentsvollstrecker die restlichen Urlaubstage noch ausgezahlt werden. Die Bruttosumme wurde errechnet und als Nachberechnung eingetragen. Allerdings werden jetzt keine SV-rechtlichen Abzüge abgezogen. Wie kann ich das richtig einstellen?
Mit freundlichen Grüße!!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Moin Moin Frau Malburg,
nach derzeitigem Rechtsstand ist eine beitragsfreie Abrechnung durchaus noch(!) korrekt (siehe 2.):
Oder wollen Sie bewusst bereits die EUGH-Rechtsprechung anwenden?
Beste Grüße
Stefan
Zu langsam.
Vielen Dank Stefan.![]()
Vielen Dank für dich schnelle Antwort, das hat mir sehr geholfen!!
Viele Grüße,
L. Malburg