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Urlaubsabgeltung GaLa Bau bei Teilzeitkräften

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letzte Antwort am 29.08.2022 16:27:54 von Gökhan_Aras
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DoRu
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Hallo,

 

die Urlaubsabgeltung im Garten- und Landschaftsbau wird mit der Lohnart 8057 Bau, Urlaubsl., Tg. GALA abgerechnet (DATEV Lohn und Gehalt). Diese Lohnart ermittelt das Urlaubsentgelt auf Tagesbasis nach dem Durchschnitt der letzten 6 Monate geteilt durch 130 ( 21,67 Tage pro Monate).

 

Mit welcher Lohnart muss bei einer Teilzeitkraft (Arbeitszeit 2 x pro Woche; 9 Std.) abgerechnet werden? Gibt es hierzu ebenfalls eine spezielle Lohnart oder muss eine individuelle Lohnart angelegt werden? 

 

Vielen Dank im Voraus!

cro
Experte
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Ich sehe keinen Berechnungsunterschied. Die Lohnart ist daher identisch.

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DATEV-Mitarbeiter
Matthias_Platz
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

 


auch bei Teilzeitbeschäftigten im Garten- und Landschaftsbau kann der Urlaub mit der Lohnart 8057 "Bau,Urlaubsl,Tg,GALA" abgerechnet werden. 


Voraussetzung ist, dass unter Stammdaten | Arbeitszeiten | Regelmäßige/Feste Arbeitszeiten im Feld "Feste Anzahl Tage:" die anteiligen Arbeitstage des Teilzeitarbeitnehmers hinterlegt sind.

Viele Grüße, Matthias Platz
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Steuer-Elm
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Guten Tag,

 

SteuerElm_0-1661440653204.png

 

... und die anteiligen Tage berechnen sich dann bitte wie?

21,67 bei einer 5-Tage-Woche entspräche 17,34 bei einer 4-Tage-Woche?

 

Vielen Dank im Voraus

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Gökhan_Aras
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Hallo,


im Tarifvertrag gibt es keine festgelegte Regelung bzgl. des Berechnungsfaktors zur Teilberechnung des Urlaubsanspruchs im GaLa-Bau.


Bitte wenden Sie sich an die Sozialkasse des Berufsstandes Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (EV-GALA) um direkt zu klären, wie Sie die Teilberechnung durchführen können.

Beste Grüße Gökhan Aras
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 29.08.2022 16:27:54 von Gökhan_Aras
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