Hallo,
die Urlaubsabgeltung im Garten- und Landschaftsbau wird mit der Lohnart 8057 Bau, Urlaubsl., Tg. GALA abgerechnet (DATEV Lohn und Gehalt). Diese Lohnart ermittelt das Urlaubsentgelt auf Tagesbasis nach dem Durchschnitt der letzten 6 Monate geteilt durch 130 ( 21,67 Tage pro Monate).
Mit welcher Lohnart muss bei einer Teilzeitkraft (Arbeitszeit 2 x pro Woche; 9 Std.) abgerechnet werden? Gibt es hierzu ebenfalls eine spezielle Lohnart oder muss eine individuelle Lohnart angelegt werden?
Vielen Dank im Voraus!
Ich sehe keinen Berechnungsunterschied. Die Lohnart ist daher identisch.
Hallo,
auch bei Teilzeitbeschäftigten im Garten- und Landschaftsbau kann der Urlaub mit der Lohnart 8057 "Bau,Urlaubsl,Tg,GALA" abgerechnet werden.
Voraussetzung ist, dass unter Stammdaten | Arbeitszeiten | Regelmäßige/Feste Arbeitszeiten im Feld "Feste Anzahl Tage:" die anteiligen Arbeitstage des Teilzeitarbeitnehmers hinterlegt sind.
Guten Tag,
... und die anteiligen Tage berechnen sich dann bitte wie?
21,67 bei einer 5-Tage-Woche entspräche 17,34 bei einer 4-Tage-Woche?
Vielen Dank im Voraus
Hallo,
im Tarifvertrag gibt es keine festgelegte Regelung bzgl. des Berechnungsfaktors zur Teilberechnung des Urlaubsanspruchs im GaLa-Bau.
Bitte wenden Sie sich an die Sozialkasse des Berufsstandes Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (EV-GALA) um direkt zu klären, wie Sie die Teilberechnung durchführen können.