Hallo,
ich habe folgendes Problem. Unserem angestellten Geschäftsführer soll der nicht genommene Urlaub aus 2018 und 2019 ausgezahlt werden. Den Betrag habe ich vom Steuerbüro ausgerechnet bekommen (SV frei). Das Beschäftigungsverhältnis besteht weiterhin, der Geschäftsführer ist von der Rentenversicherung befreit.
Wie gebe ich das im LODAS ein? Evtl unter Erfassungstabelle / Standart - dort den Wert eingeben, als Bearbeitungsschlüssel die 3 wählen (Nettobetrag) und als Lohnart "Urlaubsabgeltung".
Kann mir jemand Auskunft dazu geben?
MfG
In LODAS gibt es eine Stammlohnart "Urlaubsabgeltung" diese müssen Sie unter den Lohnarten anlegen, wenn sie nicht schon vorhanden ist und dann in den Bewegungsdaten mit dem Bearbeitungsschlüssel 2 die Eintragung vornehmen, da die Abgeltung versteuert werden muss.
Gruß
M.W. kann ein Urlaubsanspruch schon gar nicht in Geldeswert abgegolten werden, es sei denn, das Arbeitsverhältnis endet.
Wird der Urlaubsanspruch ausgezahlt, wirkt dies NICHT auf den Urlaubanspruch selbst, auch wenn sich die Parteien (zunächst) einig sind.
Trotz Abgeltung erlöscht dieser Urlaubsanspruch nicht und könnte ggf. später bei Ausscheiden des Geschäftsführers nochmals von ihm eingeklagt werden.
Sie schreiben aber, der Geschäftsführer sei von der Sozialversicherung befreit; hier eröffnen sich m.E. noch weitere Problemfelder.
Ich wollte Ihnen hier nur einen kurzen Impuls geben.