Moin,
Eine Person die eine Einstiegsqualifizierung gemacht hat, wird nach Ablauf dieser in eine reguläre Ausbildung übernommen. Sie hat Resturlaubstage. Diese werden doch im Anschluss mit in das neue Arbeitsverhältnis übernommen, oder? Selber Arbeitgeber.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Wenn der Person Urlaub zusteht, also vertraglich auch vereinbart war und man ihn nicht nehmen konnte, dann verfällt er nicht einfach am Ende. Er wird mit in das neue Arbeitsverhältnis übernommen.
Also spielt es auch keine Rolle, dass es sich um jemanden der eine Einstiegsqualifizierung absolvierte. Es gilt das gleiche Gesetz. Weil keine Unterbrechung vorhanden war und es sich um selben AG handelt, werden die restlichen UT übertragen.
Meines Wissens ist eine Einstiegsqualifizierung eine berufsbildende Maßnahme und es gilt das BBiG. Somit den Auszubildenden gleichzustellen. Ein Azubi verliert nach der Übernahme auch keinen noch offenen Urlaub. Aber wenn du ganz sicher gehen willst, dann musst du jemanden aus dem Bereich Arbeitsrecht befragen.