Hallo liebe Community 🙂
Wir haben den Fall, dass bei einem unserer Mandanten ein AN Vollzeit (befristet) als Helfer beschäftigt war.
Dieser AN hat sich nun entschlossen, eine Ausbildung zum 01.09. zu beginnen.
Unser Mandant hat uns nun folgendes geschrieben:
"Der AN bekommt für den Zeitraum 01.07.-31.12.2022
18 Tage Urlaub.
Dieser Urlaubsanspruch war ihm schon vor Abschluss des Ausbildungsvertrages zugesichert. Nun hat er sich Ende August dazu entschlossen, eine Ausbildung zu machen. Sein Anspruch für dieses Jahr bleibt dadurch unverändert.
Davon hat er bisher genommen. Siehe ebenfalls Mail unten:
August: 10 Tage
4.8-5.8. und 22.8.-31.8.
September 2 Tage
1.9.-2.9.22
Somit hat er bis zum 31.12.22 noch 6 Tage Urlaubsanspruch. Eine Auszahlung von Urlaub gibt es aktuell nicht."
Unsere Frage ist nun:
Kann dieser AN ohne weiteres den Urlaub aus dem Angestelltenverhältnis mitnehmen (es handelt sich nicht um einen Baulohn!) oder muss das noch festgehalten werden?
Vielen Dank für Eure Hilfe 🙂
@Selina4 schrieb:Unsere Frage ist nun:
Kann dieser AN ohne weiteres den Urlaub aus dem Angestelltenverhältnis mitnehmen (es handelt sich nicht um einen Baulohn!) oder muss das noch festgehalten werden?
Hat auch gar nichts damit zu tun ob Baulohn oder nicht...
Also, der Azubi war vorher normaler AN beim gleichen AG. Aus welchen Grund soll denn der AG die Tage bis zur Umstellung des Arbeitsverhältnisses die Urlaubstage auszahlen? Macht keinen Sinn. Natürlich darf der AN die Tage dann in das neue Arbeitsverhältnis beim gleichen AG mitnehmen.
Bitte bedenken: Dem AG kostet die Mitnahme der Tage in das neue Arbeitsverhältnis sogar weniger, da als Auszubildender ein geringeres Bruttogehalt zu buche steht...
Und rechtlich: Dazu gibt es keine Regelung im BGB die es verbietet - zumindest ist mir keine bekannt.