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Urlaub abrechnen im Baulohn Lodas

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letzte Antwort am 10.06.2026 15:34:23 von Maria885
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boeckh
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Nachricht 1 von 5
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Hallo,

ich rechne einen Mitarbeiter im Baulohn mit Lodas ab.

Wenn ich dem Mitarbeiter alle momentan verfügbaren Urlaubstage abrechne, dann erscheint in der Statistik auf der Lohnabrechnung bei Urlaubsanspruch Tage 0 bzw. kein Eintrag. Dies ist ja dann auch korrekt. Jedoch bleibt bei der Urlaubsvergütung ein Restbetrag stehen obwohl kein Urlaub mehr zur Verfügung steht. Weshalb wird über das Programm nicht der volle Betrag auf der Abrechnung ausbezahlt?

MfG

Corinna Böckh

DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Frau Böckh,

der Restbetrag, der bei der Urlaubsabrechnung noch in der Statistik stehen bleibt, ist der Anspruch, der aus dem aktuell abgerechneten Urlaub gebildet wird. Dieser wird in den Folgemonat übernommen und kann dann wieder mit abgerechnet werden.

Hier die Formel zum Nachvollziehen des Betrags: (Abgerechnetes Urlaubsgeld + Zusätzliches Urlaubsgeld des Monats) * Urlaubsprozentsatz = neuer Anspruch.

Viele Grüße

Monique Schauer

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Maria885
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Hallo Frau Müller, 

 

ich habe selbiges Problem. 

Jedoch hört der Mitarbeiter zum 30.06.2026 auf. 

Alle Urlaubstage sind genommen jedoch bleibt ein Restbetrag stehen. 

Hier kann ich leider nichts mit in den Folgemonat übernehmen. 

Der Mitarbeiter verlässt das Unternehmen. 

 

Liebe Grüße

rschoepe
Experte
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Nachricht 4 von 5
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@Maria885  schrieb:

Alle Urlaubstage sind genommen jedoch bleibt ein Restbetrag stehen.


Das ist grundsätzlich korrekt so. Die Urlaubstage kannst du schon in dem Monat nehmen, in dem du sie erarbeitest. Die Urlaubsvergütung daraus erzeugt aber einen neuen Anspruch.

Urlaub abrechnen - Bauhauptgewerbe - Beispiele für LODAS hatte mal einen Punkt, wie man (ähnlich 1/BS 96 für Nachberechnung) erzwingen konnte, dass der im aktuellen Monat ausgezahlt wird. Das sollte aber in jedem Fall mit der Soka abgesprochen werden - vermutlich ist es deshalb nicht mehr drin.

 


@Maria885  schrieb:

Der Mitarbeiter verlässt das Unternehmen.


Wenn er nur das Unternehmen verlässt, nimmt er den Anspruch mit zum neuen Arbeitgeber. Scheidet er komplett aus dem Bauhauptgewerbe aus (Renteneintritt, berufliche Neuorientierung) oder wechselt in den kaufmännischen Bereich, kann er die Auszahlung schon jetzt bei der Soka anfordern, statt erst in zwei Jahren.

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Maria885
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Vielen Dank! 🙂

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letzte Antwort am 10.06.2026 15:34:23 von Maria885
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