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Urlaub Malerkasse

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letzte Antwort am 19.09.2023 11:25:47 von rschoepe
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Claudia-FU
Aufsteiger
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Wir haben einen MA der insgesamt 14 Tage Urlaub genommen hat. Laut LuG stehen ihm nur 10 Tage über den Kalender zu. Es werden bei der Malerkasse immer monatlich 2 Tage mit dem entsprechendem Urlaubsgeld hinzugefügt.

 

Ich habe im Kalender eingetragen 10 Tage Urlaub und 4 Tage unbezahlt, da das System keine Abrechnung erstellt, weil es sagt, es stehen nur 10 Tage zur Auszahlung und ich muss die restlichen Tage als unbezahlten Urlaub eintragen. Der AN hat jetzt mit der Malerkasse gesprochen, ihm stehen alle Tage des Jahres bereits jetzt zu. Die Malerkasse meinte der Arbeitgeber muss sich die Tage dann nach und nach von der Malerkasse zurückholen. 

 

Nur wie soll das Abrechnungstechnisch gehen? 

 

Hat jemand eine Idee wie ich das darstellen kann?

platinblond
Beginner
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Nachricht 2 von 3
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Am einfachsten über Arbeitszeitkonto / kann auch mit Papier erfolgen.

 

Arbeitgeber // mit Briefbogen Vorleistung von Arbeitszeit, diese wird in den Monaten ... nachgearbeitet.

Beide Unterschrift

 

Es werden Arbeitsstunden bezahlt und diese dann nachgearbeitet.

 

Vorteil:

Die 4 Urlaubstage kann der Mitarbeiter dann später z.B. im Schlechtwetterzeitraum nehmen.

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rschoepe
Fachmann
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Nachricht 3 von 3
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Ich hatte letztens einen ähnlichen Fall bei einem Baulohn-Mandanten, dem dann wieder "einfiel", dass der AN ja doch noch eine Woche gearbeitet hatte, bevor er in Urlaub gegangen. Ich schätze, die haben sich die Urlaubstage dann notiert und erstmal als normale Arbeitstage gemeldet, und tauschen jetzt nach und nach wieder zurück (= schreiben in den Folgemonaten Arbeitstage als Urlaubstage auf).

Kann man so machen, ist aber natürlich mit Aufwand und Risiko für den AG verbunden. Ich würde da auch mal bei der Malerkasse (verbindlich) anfragen, ob der AG das machen muss und welches Vorgehen sie empfehlen.

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letzte Antwort am 19.09.2023 11:25:47 von rschoepe
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