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UrlGeld /Weihnachtsgeld bei Austritt

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letzte Antwort am 12.05.2023 10:41:13 von FrauSmith
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Lohnbüro80
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Hallo! 
MA hat im Arbeitsvertrag stehen, dass 1/2 Gehalt als Urlaubsgeld im Monat Juni und 1/2 Gehalt Weihnachtsgeld im November gezahlt wird.


Was erhält der AN bei Austritt Ende Mai bzw. Mitte Juni?

 

1/2 Gehalt Urlaubsgeld 12 x 5 Monate?

Was wäre wenn erst zu Mitte Juni gekündigt werden? Dann 1/2 Gehalt Urlaubsgeld oder?

 

Bin bei sowas total unsicher.

 

 

vw
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@Lohnbüro80  schrieb:

Hallo! 
MA hat im Arbeitsvertrag stehen, dass 1/2 Gehalt als Urlaubsgeld im Monat Juni und 1/2 Gehalt Weihnachtsgeld im November gezahlt wird.


Was erhält der AN bei Austritt Ende Mai bzw. Mitte Juni?

 

1/2 Gehalt Urlaubsgeld 12 x 5 Monate?

Was wäre wenn erst zu Mitte Juni gekündigt werden? Dann 1/2 Gehalt Urlaubsgeld oder?

 

Bin bei sowas total unsicher.

 

 


Hallo,

das ist dann m.E. aber eine Frage an den Arbeitsrechtler. Arbeitsrecht ist komplex.

 

Sowas ist zumeist auch tarifvertraglich geregelt. Z.B. bei uns erhält WG und UG, wer zum Auszahlungszeitpunkt in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis steht. Das WG ist bei einem Austritt bis zum 31.03. des Folgejahres zudem anteilig zurück zu zahlen.

 

Gruß, vw

 

„Ein Geschäft, das man nicht macht, ist nicht unbedingt ein schlechtes Geschäft.“
(Justus Dornier (*1936), deutscher Unternehmer)
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Lohnbüro80
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Danke für die Rückmeldung.

ich habe nicht erwähnt dass der AN erst am. 01.01. eingestellt wurde

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vw
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@Lohnbüro80  schrieb:

Danke für die Rückmeldung.

ich habe nicht erwähnt dass der AN erst am. 01.01. eingestellt wurde


Hallo nochmal,

 

sehen Sie, nach unserem TV wäre das schon einmal ein generelles Ausschlusskriterium, da WG und UG erst ab dem zweiten Jahr der Beschäftigung gezahlt werden.

 

Sie sehen, Ihre Frage ist rechtssicher hier kaum zu beantworten, da die Gesamtumstände (Individualvertrag, Tarifvertrag, betriebliche Übung, etc.) nicht bekannt sind. Im Arbeitsrecht gibt es wenig "schwarz" oder "weiss", aber viele Nuancen von Grau ...

 

Meine persönliche Meinung.

 

Gruß, vw

„Ein Geschäft, das man nicht macht, ist nicht unbedingt ein schlechtes Geschäft.“
(Justus Dornier (*1936), deutscher Unternehmer)
FrauSmith
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Für mich ist das Arbeitsrecht .

 

Entweder steht es im Tarifvertag klar formuliert oder es gibt keinen Tarifvertag .

 

Bei uns sind die meisten nicht tarifgebunden.

 

In würde in einem solchen Fall (ohne klaren Tarif) den Arbeitgeber fragen wie er es möchte. An die Entscheidung halten wir uns dann.


.

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letzte Antwort am 12.05.2023 10:41:13 von FrauSmith
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