Guten Morgen an alle Nutzer der DATEV Community!
Ist nach Ihrer Erfahrung eine lohnsteuerfreie Gewährung statthaft, wenn lediglich der Arbeitgeber über das ob und wie entscheidet und welche Lohnart(en) im DATEV Lohn und Gehalt würden Sie empfehlen?
In Ermangelung einer Arbeitnehmervertretung würde die Geschäftsleitung im Einzelfall die Höhe und Art der Unterstützung festlegen.
Besteht die Möglichkeit auch über den Betrag von 600,00 € hinaus Zahlungen zu leisten und wo sind erfahrungsgemäß die dann zu beachtenden Grenzen der steuerfreien Gewährung?
Herzlichen Dank für Hinweise zur Höhe der Zahlung und zu verwendbaren Lohnarten in diesem speziellen Fall!
Einen freundlichen Gruß!
R.v.R.-Schaaf
Guten Morgen,
das Finanzministerium NRW hat den Katastrophenerlass wieder in Kraft gesetzt, vgl. Anlage 4.4.
Somit brauchen die in R 3.11 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 bis 3 LStR genannten Voraussetzungen nicht vorzuliegen.
Beste Grüße!
Hallo R.v.R.-Schaaf,
rechtliche Auskünfte können wir Ihnen als DATEV nicht geben.
Eine eigens für die steuerfreie Zahlung einer Unterstützung konzipierte DATEV-Standardlohnart gibt es in Lohn und Gehalt nicht.
Sollte der Bezug steuer- und sozialversicherungsfrei abgerechnet werden, können Sie die Standardlohnart 3701 anwenden. Sie können die Lohnart kopieren und entsprechend umbenennen.
@Payroll: Vielen Dank für Ihre Information.
Herzlichen Dank für Ihre Information!
Einen freundlichen Gruß R.v.R.-Schaaf
Vielen herzlichen Dank für die aktuelle Information!
Einen freundlichen Gruß
R.v.R.-Schaaf
Hallo,
siehe hierzu folgender aktueller Beitrag: Hochwasser: Lohnsteuer für Arbeitslohnspenden und Beihilfen | Personal | Haufe
Viele Grüße!