Hallo,
da ich kein Lohnexperte bin, folgende Frage meines Mandanten:
Anstelle von Saison KUG möchte er KUG beantragen. Steht er als Arbeitgeber dadurch besser da? Was sind die Unterschiede bezogen auf den Arbeitgeber?
Danke für eure Hilfe.
Durch Arbeitsausfälle wegfallendes Arbeitsentgelt kann in den Wintermonaten Dezember bis März durch Saison-Kurzarbeitergeld (ausschließlich im Baugewerbe) ersetzt werden. ... Ein Betrieb des Baugewerbes ist ein Betrieb, der gewerblich überwiegend Bauleistungen auf dem Baumarkt erbringt.
Das konjunkturelle/Corona-KUG ist branchenübergreifend für alle Arbeitgeber möglich.
Beide Leistungen haben daher nicht wirklich etwas miteinander zu tun.