Liebe Community,
ich bereite gerade die Unterlagen für die bevorstehenden KUG Prüfung vor und steh etwas auf der Leitung. LODAS
Sie wollen die DEÜV Meldungen - hab ich die Auswertung 63 genommen
Lohnjournal ist auch klar- Auswertung 21
Aber dann fehlt noch *Nachweis über Zahlung der SV Beiträge* was kann ich denn da nehmen.
Ein WirrWarr 😞
Danke
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
ich kenne leider nicht die Auswertungsnummer, aber ich würde die Krankenkassen SV-Werte nehmen. Also die Anlage zum Beitragsnachweis. Dort steht auch die Berechnung für die Beiträge zur Kurzarbeit drauf. Das diese tatsächlich bezahlt wurden, wäre nur durch eine Bestätigung der Krankenkasse möglich, aber ich glaube schon, dass es reicht, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Beiträge mit dem Beitragsnachweis gemeldet haben.
Viele Grüße
T. Reich
Lieben Dank...ich hab es vermutet eben. Tausend Dank 🙂