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Unterjährige Umbenennung einer Lohnart

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letzte Antwort am 13.10.2022 12:39:40 von Payroll
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Payroll
Aufsteiger
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Nachricht 1 von 4
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Liebe Community,

 

wir möchten den Namen einer Lohnart unterjährig ändern. 

 

Ist dies vorbehaltlos zu empfehlen?

 

Oder laufen wir hierbei Gefahr, dass zukünftig bei Auswertungen im Daten- und Analyse-System oder beim Aufruf der Jahreslohnkonten o. Ä. (Darstellungs-) Probleme auftreten?

 

Ich freue mich auf Ihre/eure Antworten.

 

Besten Grüße!

m_brunzendorf
Meister
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Nachricht 2 von 4
683 Mal angesehen

Hallo.

 

Ich kann jetzt nur von LODAS ausgehen, aber ganz allgemein würde ich sagen:

 

Solange Sie durch den Text der Änderung keine komplett andere Lohnart draus machen (z.B. aus Urlaubsgeld wird Sonderbonus) sehe ich keine Probleme.

 

Kleinigkeiten ändere ich auch mal innerhalb eines Jahres:

aus "Lohn u. Gehalt" mache ich schon mal "Gehalt", weil es beim Mandant immer nur "Gehalt" heißt.

 

Viele Grüße

„Rette die Cheerleaderin, rette die Welt!“
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DATEV-Mitarbeiter
Matthias_Platz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 3 von 4
619 Mal angesehen

Hallo,

 


wenn Sie die Bezeichnung einer bestehenden Lohnart ändern möchten, besteht die Möglichkeit unter Mandantendaten | Anpassung Lohnarten | Lohnarten den neuen Lohnartennamen mit neuer Historie zu hinterlegen.


Klicken Sie bei der betreffenden Lohnart auf die kleine Schaltfläche zwischen „Lohnartenname deutsch:“ und „Lohnartenname englisch:“ und erfassen hier den neuen Lohnartennamen mit einem neuen „Gültig ab“.

Viele Grüße, Matthias Platz
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Payroll
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 4 von 4
596 Mal angesehen

Hallo zusammen,

 

danke für Ihre Rückmeldungen.

 

@ Herr Platz, können Sie eine "reine" Umbenennung vorbehaltlos empfehlen oder existieren Einschränkungen, an welche wir als Anwender denken sollten?

 

Beste Grüße!

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letzte Antwort am 13.10.2022 12:39:40 von Payroll
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