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Unterjährige Umbenennung einer Lohnart

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letzte Antwort am 13.10.2022 12:39:40 von Payroll
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Payroll
Aufsteiger
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Liebe Community,

 

wir möchten den Namen einer Lohnart unterjährig ändern. 

 

Ist dies vorbehaltlos zu empfehlen?

 

Oder laufen wir hierbei Gefahr, dass zukünftig bei Auswertungen im Daten- und Analyse-System oder beim Aufruf der Jahreslohnkonten o. Ä. (Darstellungs-) Probleme auftreten?

 

Ich freue mich auf Ihre/eure Antworten.

 

Besten Grüße!

m_brunzendorf
Meister
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Nachricht 2 von 4
1277 Mal angesehen

Hallo.

 

Ich kann jetzt nur von LODAS ausgehen, aber ganz allgemein würde ich sagen:

 

Solange Sie durch den Text der Änderung keine komplett andere Lohnart draus machen (z.B. aus Urlaubsgeld wird Sonderbonus) sehe ich keine Probleme.

 

Kleinigkeiten ändere ich auch mal innerhalb eines Jahres:

aus "Lohn u. Gehalt" mache ich schon mal "Gehalt", weil es beim Mandant immer nur "Gehalt" heißt.

 

Viele Grüße

„Rette die Cheerleaderin, rette die Welt!“ ...ist leider nicht mehr möglich. RIP
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DATEV-Mitarbeiter
Matthias_Platz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 3 von 4
1213 Mal angesehen

Hallo,

 


wenn Sie die Bezeichnung einer bestehenden Lohnart ändern möchten, besteht die Möglichkeit unter Mandantendaten | Anpassung Lohnarten | Lohnarten den neuen Lohnartennamen mit neuer Historie zu hinterlegen.


Klicken Sie bei der betreffenden Lohnart auf die kleine Schaltfläche zwischen „Lohnartenname deutsch:“ und „Lohnartenname englisch:“ und erfassen hier den neuen Lohnartennamen mit einem neuen „Gültig ab“.

Viele Grüße, Matthias Platz
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Payroll
Aufsteiger
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Nachricht 4 von 4
1190 Mal angesehen

Hallo zusammen,

 

danke für Ihre Rückmeldungen.

 

@ Herr Platz, können Sie eine "reine" Umbenennung vorbehaltlos empfehlen oder existieren Einschränkungen, an welche wir als Anwender denken sollten?

 

Beste Grüße!

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letzte Antwort am 13.10.2022 12:39:40 von Payroll
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