Hallo zusammen,
wir sind uns bei folgendem Sachverhalt unsicher und hoffen auf eure Unterstützung:
Ein Mitarbeiter hat bereits seit längerer Zeit eine laufende Unterhaltspfändung.
Nun wurden wir vom Jugendamt darüber informiert, dass diese ab dem 01.11. in eine Lohnabtretung umgewandelt wird.
Für uns stellt sich die Frage, ob wir in DATEV Lohn und Gehalt diesbezüglich Änderungen vornehmen müssen.
Nach unserem Verständnis würde die Abwicklung grundsätzlich wie bisher weiterlaufen, da die Beträge weiterhin vom Arbeitsentgelt einzubehalten und abzuführen sind. Oder müssen wir die Situation hinsichtlich der Rangfolge bzw. Priorität gegenüber eventuell weiteren bestehenden Pfändungen erneut prüfen und neu bewerten?
Vielen Dank vorab für eure Rückmeldung.
Hallo,
wenn ich das richtig in Erinnerung habe, sind Arbeitgeber bei Pfändungen verpflichtet, Teile des Lohns abzuführen. Eine Abtretung kann im Arbeitsvertrag ausgeschlossen werden.
VG
Ich habe gerade nochmal nachgesehen. Ist die Lohnabtretung nicht vertraglich ausgeschlossen, geht sie der Lohnpfändung vor.
Die Lohnabtretung geht der Lohnpfändung vor - Kanzlei Heckmann