Hallo zusammen,
ich habe mal wieder eine Frage:
Eine Kollegin ist ab 02.04.2016 in Elternzeit. Müsste DATEV nicht eigentlich eine DEÜV-Unterbrechungsmeldung (GdA 52) erstellen?
Im Kalender ist auch der Ausfallschlüssel "EZ" ab 02.04.2016 erfasst.
Vielen Dank im Voraus.
MfG
Stefan Dolezych
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Herr Dolezych,
die Unterbrechungsmeldung ist zu erstellen, sobald die Unterbrechung einen vollen Kalendermonat gedauert hat. Wenn die Elternzeit am 02.04.2016 begann, endet der erste volle Kalendermonat mit Ablauf des 01.05.2016, so dass diese Meldung erst mit der Mai-Abrechnung erstellt wird.
Und noch ein kleiner Hinweis: Wenn die Elternzeit direkt im Anschluss an die Mutterschutzfrist genommen wird, erfolgt keine erneute Unterbrechungsmeldung, da dann ja bereits aufgrund des Bezuges des Mutterschaftsgeldes die Unterbrechung gemeldet ist.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Hallo Herr Lutz,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Der Sachverhalt, den Sie als Hinweis nennen, trifft in meinem Fall zu.
Es irritiert mich nur, dass die Krankenkasse auf dem Schreiben der Mutterschaftsgeldbescheinigung explizit auf die DEÜV-Unterbrechungsmeldung hinweist.
MfG
Stefan Dolezych
Hallo Herr Dolezych,
in dem Schreiben der Krankenkassen zu dem Mutterschaftsgeld weisen die Kassen auf die notwendige Unterbrechungsmeldung wg. des Bezuges des Mutterschaftsgeldes hin (nicht für die Elternzeit).
Die Krankenkassen prüfen hierbei nicht, ob diese Meldung schon erfolgt ist. Auch in diesen Fällen steht dieser Hinweis in den Schreiben der Kassen mit drin.
Da diese Meldung vermutlich schon längst erfolgt ist, besteht Ihrerseits m.E. kein Handlungsbedarf.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Guten Morgen Herr Lutz,
Vielen Dank. Eine DEÜV Meldung (GdA 51) wurde bereits abgesetzt, sodass wie geschildert keine erneute Meldung erzeugt wird.
Ich wünsche noch einen schönen Tag.
Stefan Dolezych