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Unterbrechungsmeldung 51 wird im Monat der Abmeldung des Mitarbeiters (30) nicht erstellt.

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letzte Antwort am 27.04.2026 07:49:20 von VDM
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VDM
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Hallo zusammen,

hat jemand eine Idee warum die Unterbrechungsmeldung (51) bei einem Mitarbeiter der ab dem 19.02-31.03.2026 im Krankengeld sich befindet, nicht erstellt wird.

Er ist zum 31.03.2026 gekündigt worden. Die Abmeldung mit der Nummer 30 ist vorhanden. Die Krankenkasse fordert die Unterbrechungsmeldung , diese wird nicht erzeugt und ich finde den Fehler nicht.

Die Allgemeinen Angaben sind alle vorhanden. 

 

VG

pogo
Experte
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Wende dich an DATEV.

 

Ich sehe es so, dass eine Unterbrechungsmeldung zum 18.02. (weil der März ja komplett ohne laufendes Entgelt ist) UND eine Abmeldung 19.02.-31.03. mit Entgelt 0 erstellt werden müsste.

 

Hab noch ein passendes Beispiel gefunden

https://www.tk.de/resource/blob/2033002/822c77e77d399ad795ff6e3f150d826e/beratungsblatt-meldeverfahren-data.pdf

Seite 4, Beispiel 2

hexhex
Fortgeschrittener
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Eine Unterbrechungsmeldung wird erst erstellt, wenn ein voller Monat unterbrochen ist. Dies wäre zum 31.03. der Fall. Da zu diesem Termin aber gleichzeitig die 30er Meldung erstellt wird, hat diese Vorrang.

pogo
Experte
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Verordnung über die Erfassung und Übermittlung von Daten für die Träger der Sozialversicherung (Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung - DEÜV)
§ 9 Unterbrechungsmeldung

 

(1) Wird eine versicherungspflichtige Beschäftigung durch Wegfall des Anspruchs auf Arbeitsentgelt für mindestens einen Kalendermonat unterbrochen und wird eine der in § 7 Abs. 3 Satz 3 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch genannten Leistungen bezogen, Elternzeit in Anspruch genommen oder Wehrdienst oder Zivildienst geleistet, ist für den Zeitraum bis zum Wegfall des Entgeltanspruchs innerhalb von zwei Wochen nach Ablauf des ersten Kalendermonats eine Unterbrechungsmeldung zu erstatten. Endet die Beschäftigung während der Unterbrechung, ist eine Abmeldung nach § 8 zu erstatten.
 
(2) Endet in den Fällen des Absatzes 1 die Beschäftigung in dem auf den Wegfall des Entgeltanspruchs folgenden Kalendermonat, ist für den Zeitraum bis zum Wegfall innerhalb von sechs Wochen nach dem Ende der Beschäftigung eine Unterbrechungsmeldung zu erstatten. Das Ende der Beschäftigung ist nach § 8 zu melden.
 
Gilt hier nicht Absatz (2) ?
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VDM
Beginner
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Vielen Dank. Es hat funktioniert.

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pogo
Experte
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Wie? Was hast du gemacht?

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VDM
Beginner
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Hallo,

ich habe die Fehlzeiten geändert. 19.02-28.02 -die Unterbrechungsmeldung  51 ist erzeugt worden und im März die Abmeldung.

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letzte Antwort am 27.04.2026 07:49:20 von VDM
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