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Unfallversicherung

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letzte Antwort am 07.11.2026 10:50:10 von cro
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Mark1
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 3
91 Mal angesehen

Hallo Community, 

das Wochenende steht leider noch nicht an... 

Ich habe Fragen zur Unfallversicherung bzw. den Angaben unter Personaldaten|Sozialversicherung|Allgemeine SV-Daten und dann der Reiter "Unfallversicherung":

 

1) Reicht es bei Auswahl der "(tarif-)vertraglich vereinbarte Sollarbeistunden..." + "regelmäßige Beschäftigung" aus, wenn die Arbeitsstunden unter "Regelmäßige Arbeitszeit" [Personaldaten|Arbeitszeiten|RegelmäßigeArbeitszeit] erfasst sind. Oder müssen die Stunden auch unter "Soll-Arbeitszeit" [Personaldaten|Arbeitszeiten|Soll-Arbeitszeit] erfasst sein.

 

2) Wie erfasse ich einen Minijobber für die Unfallversicherung vernünftig, der unregelmäßige Arbeitszeiten hat. Wenn ich bei: Personaldaten|Sozialversicherung|Allgemeine SV-Daten und dann der Reiter "Unfallversicherung" - Anwesenheitsstunden und unregelmäßig beschäfitgt auf Stundenbasist anklicke, muss ich doch noch irgendwo die Stunden erfassen - ABER Wo?


Vielen Dank im Voraus und ein schönes Wochenende....

Constanze_GM
Fachmann
Offline Online
Nachricht 2 von 3
59 Mal angesehen

Hallo, 

 

es reicht vollkommen aus, wenn Du für die Mitarbeiter unter Personaldaten / Schnellerfassung / Arbeitszeiten die wöchentliche Arbeitszeit hinterlegst. Wenn Du auf Mandantenebene unter Sozialversicherung / Unfallversicherung / Mitgliedschaften als Verfahren zur Stundenermittlung beispielsweise "wöchentliche Arbeitszeit und geleistete Stunden"  festsetzt.

Beim unregelmässig beschäftigten Minijobber greift sich das Programm aus der Lohnart der abgerechneten Aushilfslohnstunden die Zeiten raus, wenn das Häkchen für "geleistete Stunden für Unfallversicherung" bestätigt ist.

Probier es einfach beim nächsten Lohnlauf mal aus, es gibt nichts, was man nicht wieder korrigieren könnte. Zumal die Stundenangabe ein rein statistischer Wert ist.

cro
Experte
Offline Online
Nachricht 3 von 3
41 Mal angesehen

Wir geben bei Minijobbern, wenn wir die tatsächliche Arbeitszeit nicht kennen, als Standard (seit ca. 30 Jahren) fünf wöchentliche Arbeitsstunden ein. Das wurde noch nie beanstandet (z.B. Umrechnung der Anzahl der Tätigen für die U1, oder so...).

 

Mit einer Standardstundenzahl von wöchentlich 10 hätte ich allerdings auch kein Problem (wenn es tatsächlich für nix wichtig ist). Was ja für 70% +X% aller Mandanten zutrifft.

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letzte Antwort am 07.11.2026 10:50:10 von cro
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