Guten Tag zusammen,
bei unserem Mandanten hat eine Schülerin ein unentgeltliches Schülerpraktikum absolviert. Laut dem Dokument 5303350 muss ein unentgeltliches Schülerpraktikum in LODAS nicht erfasst werden. Was ist aber, wenn der Schülerin während des Praktikums Mahlzeiten unentgeltlich gestellt worden sind? Dies muss doch pauschal versteuert werden, muss ich die Schülerin doch anlegen? Oder kann ich die Pauschalversteuerung nachträglich melden?
Für Tipps wäre ich sehr dankbar.
LG
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
vorab: ich arbeite nicht in einer Kanzlei und bin für den "Mist", den ich als Personaler und Lohnabrechner in unseren Betrieben vielleicht verzapfte selbst verantwortlich.
Ohne die Verpflichtung der Berechnung eines Sachbezuges bei Schülerpraktikanten (ich gehe davon aus, es handelt sich um diese Pflichtpraktika zur Berufsorientierung in der 8./ 9. Klasse) jetzt recherchiert zu haben, die Frage hat sich mir noch nicht gestellt: Wurde das denn dokumentiert/ archiviert? Könnte ein Prüfer darauf tappen?
Wir haben auch bei uns regelmäßig solche Schüler bei uns und wir pflegen die Kontakte zu den Schulen zur Nachwuchsgewinnung. Bei einer haben wir eine Patenschaft und ich bin regelmäßig dort beim jährlichen Berufsinformationstag.
Bis vor kurzem hatten wir auch noch Personalverpflegung angeboten (ordnungsgemäß bei den Teilnehmenden behandelt und abgerechnet). Die Schülerpraktikanten durften auch (diese allerdings kostenfrei) daran teilnehmen. Ich hatte das nie irgendwie abgerechnet und es hatte in all den Jahren auch kein Prüfer oder sonstwer danach gefragt ... 😉.
Gruß, vw
Hallo,
bitte halten Sie mit dem zuständigen Finanzamt Rücksprache, wie abzurechnende Mahlzeiten während eines unentgeltlichen Praktikums zu versteuern sind.