Liebe Community,
ich bräuchte mal wieder dringend eure Hilfe.
Ein neuer Mitarbeiter, der berufsbedingt in die Stadt der Firma ziehlt, soll mit der ersten Gehaltsabrechnung eine Umzugskostenpauschale von 3.000 Euro erhalten. Darf ich diese Pauschale steuerfrei nach §3 Nr. 16 EStG abrechnen, wenn der Mitarbeiter mir Belege bis zu dieser Höhe vorlegen würde?
Ohne Belegnachweis: müsste ich dann die Umzugsauslagen über 886 Euro steuerfrei erstatten und den Rest (2114 Euro) steuerpflichtig?
Vielen Dank schon mal für Feedback,
Floreana
Hallo,
m.E. müssen die steuerfrei ersetzten Auslagen (bis zu den zulässigen Höchstgrenzen) immer belegt werden. Der AG hat sie laut nachfolgendem Haufe-Beitrag sogar aufzubewahren.
Zitat:
Der Arbeitnehmer muss Nachweise über die tatsächlichen Aufwendungen vorlegen. Diese sind vom Arbeitgeber als Belege zum Lohnkonto aufzubewahren."
aus:
Allerdings bin ich kein Steuerberater. Von daher Rückfrage schadet nicht.
Gruß, vw
Genau das habe ich auch gelesen; sind mit den zulässigen Höchstgrenzen nur die Pauschalen gemeint oder gibt es auch generell eine Höchstgrenze (bei Belegvorlage) für steuerfreie Erstattungsmöglichkeit?
Hallo,
der Arbeitgeber kann die Umzugskosten in voller Höhe erstatten, wenn dafür Rechnungen vorliegen.
Gibt es keine Rechnungen kann er dem Arbeitnehmer 870 € und für den Ehegatten 580 € und für ein Kind 590 € ohne Belege erstatten.
Der Rest ist dann, wie Sie schreiben, steuerpflichtig.
Viele Grüße
Sailor
Klasse. Herzlichen Dank!!