Sehr geehrte Community,
und wieder einmal habe ich einen Sonderfall mit dem ich in Datev LuG nicht zurecht komme.
Eine Mitarbeiterin, die bereits auf Minijob-Basis bei uns arbeitet wechselt zum 16.05.18 in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Die Anmeldung bei den Elstam-Daten habe ich zum 16.05.18 vorgenommen, allerdings kann ich bei diversen Angaben (Arbeitnehmertyp, Beitragsgruppenschlüssel, Krankenkasse, ...) nur einen vollen Monat, ab wann die Änderung gilt, auswählen. Wie bekomme ich nun das Arbeitsentgelt bis 15.05.18 beitragsfrei aufgrund des Minijobs? Oder kann das Datev LuG wieder einmal nicht?
Über Hilfe wäre ich sehr dankbar!
Viele Grüße
Tobias Fischhold
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Herr Fischhold,
auf der bisherigen Personalnummer die Minijobberin austreten lassen und über eine neue Personalnummer den Eintritt als sv-pflichtige Beschäftigung abrechnen (die Stammdaten können über den Assistenten kopiert werden).
Beste Grüße
Andreas Briefs
Hallo Herr Fischhold,
wie Herr Briefs bereits schrieb, können Sie den Mitarbeiter kopieren. Wichtig ist hier, dass Sie nach dem Sie kopieren ausgewählt haben, den Button "erweitert" auswählen. Dann haben Sie die Möglichkeit eine "form" der Kopie auszuwählen, so auch den Wechsel des Beitragsgruppenschlüssels. Über den Button "Hilfe" in der Kopiermaske finden Sie einige Erläuterungen zu den verschiedenen Kopiermöglichkeiten unter der Überschrift Sonderfälle. Dort wird das Vorgehen erklärt und auch was das Programm tut.
Viele Grüße
T. Reich
Vielen Dank an beide für die Antworten. Problem ist somit gelöst!
Viele Grüße
Tobias Fischhold
Moin,
mal einen Einwand, auch wenn ich selbst Lohn und Gehalt nicht nutze.
Wenn Sie die ELStAM-Anmeldung unter der alter Personalnummer bereits vorgenommen haben, müssen Sie dies aber m.E. auch entsprechend korrigieren, da sonst die Rückmeldungen unter der falschen Nummer kommen...
Viele Grüße
Uwe Lutz
Hallo,
das nenne ich immer die Augen offen. Immer wieder super!
mal einen Einwand, auch wenn ich selbst Lohn und Gehalt nicht nutze.
Dafür muss man ja kein LuG können...
Stimmt, in der alten Personalnummer müsste manuell eine Abmeldung zu ELStAM zum 16.05.2018 erfolgen. Eine Anmeldung müsste in der neuen Personalnummer zum 17.05.2018 erfolgen. Anders geht es ja leider nicht, da Stornierung einer ELStAM-Meldung nicht möglich ist.
Sollte der Abruf der ELStAM-Daten ohne diese Meldungen fehlerfrei funktionieren, wäre es echt ungewöhnlich.
Hatte den Fall so auch noch nicht.
@ Herrn Fischhold
Oder, hat der Abruf der ELStAM-Daten fehlerfrei funktioniert?
Viele Grüße
T. Reich
Bis jetzt habe ich noch keine Rückmeldung der ELStAM-Daten bekommen.
Falls es geklappt hat oder auch nicht werde ich dies hier noch mitteilen.
Viele Grüße
Tobias Fischhold
So nun ist die nächste Lohnabrechnung gelaufen und ich kann mich diesbezüglich nochmals melden.
Wie vermutet hat der Abruf der ELStAM-Daten nicht fehlerfrei funktioniert bzw. er hat erstmal garnicht funktioniert. Wie ich dann bei der zweiten (neuen) Personalnummer die Anmeldung der ELStAM-Daten eingegeben habe, habe ich eine Rückmeldung für die erste (alte) Personalnummer erhalten. Ich weiß nicht ob es Zufall war oder ob es irgendeinen Zusammenhang gegeben hat!?
Aber zumindest habe ich die Lohnabrechung durchführen können, was zumindest für die Mitarbeiter das Wichtigste ist... und ob dann alle An-/Ab-/Ummeldungen geklappt haben kommt auf
Viele Grüße
Tobias Fischhold