Hallo,
Ich habe einen selbständigen Landwirt, der bei meinem Mandanten nebenberuflich (20h/Woche) als Zimmererhelfer angestellt ist. In der Kranken-und Pflegeversicherung besteht Beitragsfreiheit da er weiterhin über seine selbständige Landwirtschaft bei der LKK versichert ist.
Allerdings besteht im Unternehmen Umlagepflicht.
Die LKK ist keine Umlagekasse, somit muss hier eine abweichende gewählt werden. Ich soll hier die AOK wählen.
Meine Frage: Muss ich dies der AOK irgendwie melden? Schließlich ist der Arbeitnehmer eigentlich nicht dort versichert.
Spätestens bei der ersten Krankmeldung bzw. Antrag auf Erstattung der Lohnfortzahlung wird es doch hier Rückfragen geben?
Hatte diesen Fall schon mal jemand?
Danke und LG
Katrin
Das Erstattungsverfahren für die Umlage 1 steht nicht im Zusammenhang mit der KV-/PV-Pflicht des AN. Sprechen Sie am besten mit der U1-empfangenden AOK.