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Umlageerstattung U1

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letzte Antwort am 20.05.2020 10:43:15 von gawo-6019
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gawo-6019
Beginner
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Nachricht 1 von 5
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Hallo in die Runde, ich habe bei einem AG Tariftabellen TV-L in Anwendung, zusätzlich bekommen Mitarbeiter für extra Arbeiten noch Stunden bezahlt. Diese buche ich jeden Monat über Bewegungsdaten.

Wenn ich eine Erstattung U1 beantrage ist dieses zusätzliche Gehalt nicht enthalten.

Nun meine Frage, wie bekomme ich die gebuchten Betrag in den Erstattungsantrag?

 

Vielleicht kann Jemand seine Erfahrung mit mir teilen.

Vorerst schon mal danke.

hansschäfer
Einsteiger
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Nachricht 2 von 5
206 Mal angesehen

Hallo,

 

bitte darauf achten eine passende Stammlohnart zu wählen.

Überstundenvergütung müsste dann auch im Krankheitsfall weitergezahlt als Lohnfortzahlung werden, wenn es sich dabei um regelmäßige Überstunden im Sinne des EFZG handelt.

 

Ansonsten hier im Reiter "Steuer/SV/UV" die Lohnart entsprechend selber anpassen.

U1.png

 

 

nicht ärgern, nur wundern
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gawo-6019
Beginner
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Nachricht 3 von 5
178 Mal angesehen

Hallo,

 

danke für die Info, es handelt sich aber icht um Überstunden.

Es handelt sich um zusätzliche gebuchte Stunden mit der Stammlohnart 101, da lässt sich die "Erstattung gemäß Umrechnungsformel " nicht eintragen.

Der Mdt. besteht aber darauf, dass auf der Gehaltsabr. die Stunden zu sehen sind.

 

Vielleicht gibt es ja doch eine Lösung, die ich nicht kenne.

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 4 von 5
160 Mal angesehen

Moin,

 

zusätzliche gebuchte Stunden gehören in den Erstattungsantrag nicht rein, wenn diese für tatsächlich geleistete Arbeit gezahlt werden.

 

Das Festgehalt wird auch für die Krankheitszeit gezahlt und wird daher anteilig im U1-Verfahren erstattet.

 

Zusätzliche Stunden, die für tatsächliche geleistete Arbeit gezahlt werden fallen nicht anteilig auf die Krankheitszeit. Somit erfolgt für diese Stunden keine Erstattung.

 

Wenn auch für die Krankheitszeit gesonderte Stunden gezahlt werden, müssen diese getrennt von den Stunden für die geleistete Arbeiten erfasst werden. Diese Stunden, die für die Krankheitszeit gezahlt werden, müssen dann als "volle Erstattung U1" geschlüsselt sein.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

gawo-6019
Beginner
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Nachricht 5 von 5
132 Mal angesehen

danke für die Info

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letzte Antwort am 20.05.2020 10:43:15 von gawo-6019
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