Liebe Community,
folgende Frage stellt sich mir.
Lohnabrechnung einer Arbeitnehmerin mit Bezügen von 120 € pro Monat. Beitragsgruppenschlüssel 6 1 0 0.
Bemessungsgrundlage für die Umlage ist das RV-Pflichtige Arbeitsentgelt (hier 175 € zum Mindestbeitrag). Die Umlage wird aber nur mit der Bemessungsgrundlage von 120 € programmtechnisch errechnet.
Dok.Nr. 5300282.
Programmfehler? Bedienungsfehler? Verständnislosigkeit :->.
VG Michael Vogel
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Moin,
der Aufstockungsbetrag auf € 175,00 wird für die Umlage nicht berücksichtigt.
Siehe hierzu Dokument 0208761 , Abschnitt 2.2.2.1, 2. Absatz:
Eine der Beitragsberechnung in der Rentenversicherung neben dem Arbeitsentgelt zugrunde zu legende fiktive beitragspflichtige Einnahme (z. B. nach ... § 163 Abs. 8 SGB VI bei Ausübung einer geringfügigen Beschäftigung) wird für die Umlageberechnung nicht herangezogen.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Hallo,
tja, sollte eigentlich aus 175 Euro berechnet werden. Habe genau diesen Abrechnungsfall mit 120 Euro.
Also bei mir funktioniert es.
Ist denn die Historie beim Beitragsgruppenschlüssel korrekt?
Ich verwende Lohn und Gehalt
Schöne Grüße
Michael Then
Hallo Herr Lutz,
der Link zum Infodokument funktioniert bei mir nicht.
"Siehe hierzu Dokument 0208761 , Abschnitt 2.2.2.1, 2. Absatz:"
Unabhängig davon scheinen LODAS und Lohn&Gehalt unterschiedliche Ergebnisse zu produzieren? Siehe zweite Antwort zum Thread.
VG
Michael Vogel
P.S. Entschuldigen Sie die späte Antwort, die Notifikation Ihrer Antwort kam nicht bei mir an und ich sehe nur unregelmäßig in die Community.
Hallo Herr Then,
die Historie passt. Seit Beschäftigungsbeginn keine Änderungen hierzu. Anscheinend rechnen Lohn&Gehalt und Lodas anders....
Siehe vorhergehende Antwort.
VG
Michael Vogel
@mivo schrieb:
der Link zum Infodokument funktioniert bei mir nicht.
"Siehe hierzu Dokument 0208761 , Abschnitt 2.2.2.1, 2. Absatz:"
Sorry, das war kein Dokument aus dem Hilfe-Center sondern aus LEXinform, leider falsch verlinkt:
Dokument 0208761 - Grundsätzliche Hinweise Ausgle... - LEXinform/Info-DB (datev.de)
Viele Grüße
Uwe Lutz
Ich weiß, warum mir die Trennung von Hilfecenter und Lexinform nicht gefällt... 😖
Hallo Herr Vogel,
ich kann Herrn @Uwe_Lutz Aussage nur bestätigen. Die Umlagebeiträge sind vom tatsächlichen Beitrag, wie auch die Krankenversicherungsbeiträge, zu ermitteln. Nur für die Rentenversicherung gitl die besondere Beitragsbemessung.
Ich habe vorsorlich auch in Lohn und Gehalt noch einmal geprüft, ob dort richtig gerechnet wird. Ja, auch in Lohn und Gehalt wird vom tatsächlichen Entgelt der Beitrag für die Umlage ermittelt.
Die Berechnung läuft somit in beiden Lohnprogrammen rechtlich richtig.
Viele Grüße
Thomas Reich
Vielen Dank. Damit sind meine Fragen geklärt. Bleiben Sie Gesund....
Ihnen auch vielen Dank Herr Reich. Bleiben auch Sie gesund.