Arbeitgeber müssen sich ab 2017 an ein mehrstufiges Verfahren zur Übermittlung des elektronischen UV-Lohnnachweises gewöhnen. Die konkreten Prozessschritte sind nun auf Spitzenverbandsebene festgelegt worden. Vor dem Start sind arbeitgeberseitig einige Aufgaben umzusetzen.
Im Entgeltabrechnungsprogramm muss eine PIN erfasst werden, welche ab Herbst 2016 durch die Unfallversicherungsträger zugesandt wird. Außerdem muss der Arbeitgeber vorab seine Stammdaten hinsichtlich der Unfallversicherung abgleichen.
( Der neue elektronische UV-Lohnnachweis ab 2017 | Sozialwesen | Haufe )
--- Wie wird die Umsetzung durch die DATEV erfolgen?
Hallo,
das geplante Verfahren zum UV-Stammdatendienst und die Abgabe eines elektronischen Lohnnachweises hatten wir bereits im Jahreswechsel-Seminar 2015/2016 als Ausblick mit aufgenommen. In der Seminarunterlage finden Sie dies auf Seite 11 abgebildet.
An einer Umsetzung in unseren Lohn-Programmen wird gerade von unseren Kollegen aus der Entwicklung gearbeitet. Diese Änderungen werden Ihnen mit der Jahreswechselversion LODAS/Lohn und Gehalt zur Verfügung stehen.
Nach heutigem Stand werden die PINs für die einzelnen Mitgliedschaften ab Mitte November von den Berufsgenossenschaften versendet.
Wir werden voraussichtlich mit dem nächsten Infoservice Ende August 2016 einen Ausblick zu den Änderungen zum UV Lohnnachweis geben.
Auch das Dokument 1012830 Meldeverfahren zur Unfallversicherung - Hintergrund wird aktuell gehalten, wenn es hierzu Neuigkeiten gibt.
Viele Grüße aus Nürnberg
Laura Klaus
Personalwirtschaft
DATEV eG
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Hallo zusammen,
ich greife diesen Beitrag auf, damit wir kein neues Thema zum Sachverhalt haben.
Im Jahreswechselseminar wurde darauf hingewiesen, dass wir die von der BG verschickten PIN im Oktober in LODAS eintragen müssen. Hatte mir das entsprechend auf Termin gelegt, jedoch keine Eingabemöglichkeit gefunden.
Gehe ich recht in der Annahme, dass es derzeit noch keine Möglichkeit zur Eingabe gibt?
Bitte um kurze Info, damit uns kein Fehler unterläuft.
Vielen Dank und Gruß
Daniel Voß
Hallo Herr Voß,
in dem von Frau Klaus weiter oben verlinkten Dokument heißt es unter Punkt 4 "UV-Stammdatendienst":
Der Dialog zum Abruf der UV-Stammdaten wird Ihnen mit den Jahreswechsel-Versionen der Lohnprogramme zur Verfügung gestellt.
Also keine Sorge. Sie haben nichts übersehen.
Viele Grüße
Uwe Lutz