Hallo liebe Community,
wir haben ein Problem.
Bei unserem Mandanten wird in der Auswertung 56 (Lodas) folgendes angezeigt
2023
U1 Pflicht in 7 Monaten
keine U1 Pflicht in 5 Monaten
-> es besteht keine U1 Pflicht
ist jetzt richtig, dass wir ab 2024 nicht mehr U1 pflichtig sind? Weil 7 Monate sind eigentlich mehr als 5....
Danke!!!! 🙂
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
DATEV sagt aber auch, dass die Unternehmen bei größer oder gleich 8 Monaten umlagepflichtig werden. Also hast Du noch Zeit zum Beobachten der Entwicklung.I
Constanze
Hallo Constance,
Danke für Deine Nachricht. Leider verstehe ich das immer noch nicht.
Wie meinst Du mit 8 Monaten? Ich bin total verunsichert.
Danke 🙂
https://www.informationsportal.de/wp-content/uploads/document__3753__93-2019-11-19-GH-AAG.pdf
1.5.4.2 Betrieb hat während des ganzen, der Feststellung vorausgegangenen Kalenderjahres
bestanden
Der Arbeitgeber nimmt am Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen teil, wenn er in dem der
Feststellung vorausgegangenen Kalenderjahr für einen Zeitraum von mindestens acht Kalendermonaten, der nicht zusammenhängend zu verlaufen braucht, nicht mehr als 30 Arbeitnehmer
beschäftigt hat (vgl. § 3 Abs. 1 Satz 2 AAG). Bei dieser Feststellung ist jeweils von der Zahl der am
Ersten des Kalendermonats beschäftigten Arbeitnehmer auszugehen.
Bei dir waren es aber nur 7 Monate mit 30 oder weniger Arbeitnehmern -> keine U1 Pflicht im Folgejahr.