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Tod eines Mitarbeiters

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letzte Antwort am 24.06.2025 07:16:37 von nad
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nad
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 4
254 Mal angesehen

Hallo zusammen,

 

ein MIT ist leider ende Mai verstorben. Der Abrechnungsmonat ist vor dem Todestag schon abgerechnet gewesen und nun habe ich eine negative Differenz im Folgemonat. Diese möchten wir ausgleichen sodass die Abrechnung Null ergibt.

Kann mir jemand helfen wie ich es eintrage? 

Hatte die Idee es in der Erfassungstabelle einzutragen, bin mir aber nicht sicher wie.

 

 

Danke für eure Hilfe

GLH
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 2 von 4
248 Mal angesehen

Hallo.

 

Einfach nur ausgleichen, so dass unten ne 0 steht?

 

Gff. Lohnart 9989

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Claudia-
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 4
182 Mal angesehen

Ja man könnte einfach eine Nettolohnart anlegen als Ausgleich und das auf uneinbringliche Forderung o.ä. verbuchen. Dann wäre die Abrechnung auf 0 und in der Fibu keine offene Forderung gegen den Arbeitnehmer. 

 

Ich würde das allerdings aber erstmal offen lassen als Rückforderung und nicht auf 0 setzen.

Ggf. gibt es noch Erben die das Erbe antreten. 

Eventuell dann noch offene Urlaubtage die die Erben ausgezahlt haben möchten. Dann könnte man die Überzahlung mit der Urlaubsabgeltung verrechnen. Andernfalls verschenkt der AG ja sein Geld.

 

 

 

nad
Beginner
Offline Online
Nachricht 4 von 4
103 Mal angesehen

vielen Dank für eure Tipps.

 

Liebe Grüße

3
letzte Antwort am 24.06.2025 07:16:37 von nad
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