Hallo,
auf Ebene der Mitarbeiter gibt es die Möglichkeit Formeln für die Teilmonatsberechnung einzugeben. Dies ist auf drei historische Stände begrenzt. Wenn man nun eine weitere Formel eingibt (oder z.B. zur ersten Formel zurückkehren will), muss man gezwungenermaßen die älteste Formel löschen. Dann kommt es aber zu ungewollten Korrekturen von Vormonaten (kann Jahre zurückgehen).
Wie läßt sich dies verhindern?
Viele Grüße
Inge Badura
Hallo Frau Badura,
es ist möglich einen alten Gültigkeits-Stand zu löschen, wenn sich dieser nicht mehr auf den derzeit nachberechenbaren Zeitraum von 01/2015 bis aktuell bezieht. Wenn Sie bereits alle drei Stände für die Jahre 2015 und 2016 aufgebraucht haben, wäre eine andere Möglichkeit die Formeln auf Mandantenebene zu prüfen und beim Mitarbeiter nur bei Abweichung eine andere zu hinterlegen. Prüfen Sie bitte auch, ob eine Änderung der Formel auf Mitarbeiterebene in jedem Fall notwendig war.
Viele Grüße
Nadine Götz
Personalwirtschaft
DATEV eG