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Tatsächliche Krankenkasse bei geringfügig entlohnten Beschäftigten auch auf Lohnabrechnung?

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letzte Antwort am 18.11.2021 14:01:42 von Gökhan_Aras
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mvw
Einsteiger
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Wird denn die tatsächliche Krankenkasse bei geringfügig entlohnten Beschäftigten mit der Jahreswechselversion von LuG auch auf der Lohnabrechnung zu sehen sein?

 

Denken wir mal 5 Jahre weiter. Zwar wurden dann möglicherweise von allen geringfügig entlohnten Beschäftigten die "damals" aktuelle Krankenkasse erfragt und eingetragen, mittlerweile wurde die Krankenkasse aber gewechselt und es tritt mal wieder - oder ggf. sogar erstmals - ein Fall einer Arbeitsunfähigkeit bei diesem Arbeitnehmer ein. Wird das in der Praxis dazu führen, dass man dann ständig veraltete Daten im Programm hat?

 

Wenn der Arbeitnehmer auf der Lohnabrechnung aber (auch) die tatsächliche Krankenkasse erkennen kann, wäre die Wahrscheinlichkeit einer zeitnahen Rückmeldung dieser Info bei Wechsel der Krankenkasse deutlich höher. Ist hierzu etwas geplant? In den Hilfedokumenten findet sich hierzu leider keinerlei Aussage.

DATEV-Mitarbeiter
Gökhan_Aras
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


bitte beachten Sie hierzu unser Info-Dokument


Die Angabe der gesetzlichen Krankenkasse bei geringfügig Beschäftigten ist erforderlich, damit Sie am Verfahren der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung teilnehmen können.


Die gesetzliche Krankenkasse wird auf der Brutto/Netto-Abrechnung nicht ausgewiesen.


Gegen Ende November werden weitere Informationen zum eAU-Verfahren seitens DATEV über die üblichen Kanäle kommuniziert werden.

 

Beste Grüße Gökhan Aras
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 18.11.2021 14:01:42 von Gökhan_Aras
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