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Tarifvertrag Mindestlohn pädagogisches Personal

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letzte Antwort am 05.07.2019 15:52:59 von Wolfgang_Stein
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lindarella
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Guten Morgen,

gilt der Tarifvertrag, der den Mindestlohn für pädagogisches Personal regelt, auch dann wenn unser Unternehmen keinem Tarifvertrag angeschlossen/zugehörig ist??

Liebe Grüße!!

greese
Erfahrener
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Guten Tag Linda,

der Mindestlohn ist gesetzlich geregelt. Nur wenn ein AG sich einem Tarifvertrag angeschlossen hat, hat dieser zwingend angewendet zu werden.

Ohne Tarifbindung kann jeder AG seine Vergütung frei bestimmen, solange dabei der Mindestlohn eingehalten wird. Mir ist allerdings kein spezieller Mindestlohn für pädagogisches Personal bekannt.

Viele Grüße

Claudia

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t_r_
Allwissender
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Hallo,

daneben gibt es aber auch noch für allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge. Hier gilt auch für nicht tarifgebundene Arbeitgeber der Teil des Tarifvertrags der für allgemeinverbindlich erklärt wurde. Hier kann es dadurch zu einem höheren, als den gesetzlichen, (Branchen-)Mindestlohn kommen:

BMAS - Allgemeinverbindliche Tarifverträge

Nicht tiefer gehend mit befasst, aber beim "Googlen" "pädagogisches personal Tarifvertrag" finden sich dazu HInweise, dass es in der Weiterbildungsbranche durchaus  allgemeinverbindliche Regelungen gibt:

Tarifverträge für die Weiterbildungsbranche

Viele Grüße

T. Reich

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sba1985
Einsteiger
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Im AEntG gibt es eine Vorgabe für die Bezahlung von pädagogischem Personal, das im Bereich Aus- und Weiterbildung beschäftigt ist (sog. Branchen-Mindestlöhne).

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greese
Erfahrener
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Guten Morgen,

es gibt nicht nur in der Aus- und Weiterbildungsbranche pädagogisches Personal. Es stellt sich die Frage, welchen Bereich die Threaderstellerin genau gemeint mit "pädagogischem Personal" hat. (Anleiter in WfbM sind auch Pädagogen aber nicht in der Aus/Weiterbildungsbranche)

Viele Grüße

Claudia

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lindarella
Einsteiger
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Guten Morgen,

unser Unternehmen ist eine gemeinnützige Gesellschaft für Arbeit und Qualifizierung mbH.

Wir sind Anlaufstelle für erwerbslose Menschen und bieten diverse Projekte an, an denen allerdings nur jemand teilnehmen kann, der vom Jobcenter oder Agentur für Arbeit zugewiesen wurde. Es geht hauptsächlich um die Aktivierung und berufliche Eingliederung, sowie Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit. Sämtliche Projekte dienen der Integration in den Arbeitsmarkt.

Daher bin ich mir nicht sicher, ob wir darunter fallen?

Viele Grüße,

Linda

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DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Community,

hierzu kann ich Ihnen nicht weiterhelfen. Bitte wenden Sie sich bei Fragen direkt an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales oder den Zoll.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Stein

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 05.07.2019 15:52:59 von Wolfgang_Stein
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