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Tantieme als Gehaltverzicht abrechnen

10
letzte Antwort vor 3 Stunden 08:56:09 von FrauZahl
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FrauZahl
Beginner
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Nachricht 1 von 11
207 Mal angesehen

Hallo zusammen,

 

ich soll Tantieme komplett als Gehaltsverzicht buchen und finde keine passende Stammlohnart.

Kann mir jemand helfen?

bodensee
Allwissender
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Nachricht 2 von 11
189 Mal angesehen

BEi der Frage habe ich nur ??????

 

Tantieme ist ein zusätzlicher Bezug = Bruttolohn, wie soll dieser negativ als Gehaltsverzicht abgerechnet werden ?

 

Einzige Idee aber das muss dann gesellschaftsrechtlich geklärt werden: 

Soll der Berechtigte im MOment die Tantieme nicht ausbezahlt bekommen ? Nur Lohn- ggf. SV versteuert bzw. verbeitragt werden und der Nettobetrag als Darlehen einbehalten werden ? 

 

Wäre dann aber kein Gehaltsverzicht , sondern Darlehnsgewährung. 

 

Da braucht es deutliche mehr Informationen wenn hier geholfen werden soll. 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
FrauZahl
Beginner
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Nachricht 3 von 11
180 Mal angesehen

Entschuldigung, ich versuche es deutlicher zu formulieren:

 

Die gesamten Tantiemen sollen nicht an den Gehaltsempfänger sondern auf ein Treuhandkonto gezahlt werden - im Rahmen einer Altersvorsorge.

 

Dadurch soll wohl eine Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit erzielt werden. 

 

 

 

 

bodensee
Allwissender
Offline Online
Nachricht 4 von 11
174 Mal angesehen

Grundsätzlich kann das gehen, aber da gibt es Höchstgrenzen. 

 

Das sollte dann der StB für seinen Mandanten klären.  Weil hier sind jede Menge Besonderheiten im Steuer und SV Recht zu beachten. Eine 100%ige  Freistellung wird kaum erreichbar sein, je nachdem wie hoch die Tantieme denn ist. 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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lohnexperte
Meister
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Nachricht 5 von 11
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Hallo @FrauZahl ,

 

dann handelt es sich wahrscheinlich um eine Entgeltumwandlung im Rahmen einer Betrieblichen Altersvorsorge.

 

Dafür benötigen Sie die Entgeltumwandlungsvereinbarung (um u. a. den ggf. zu leistenden Arbeitgeberanteil richtig erfassen zu können).

 

VG

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FrauZahl
Beginner
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Nachricht 6 von 11
154 Mal angesehen

Ich habe bisher lediglich von der Unterstützungskasse eine Vereinbarung zur Entgeltumwandlung vorliegen.

 

Reicht das? 

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FrauZahl
Beginner
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Nachricht 7 von 11
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oh, da werde ich dann wohl nochmal den Steuerberater ansprechen müssen.

Der ist wohl diese Woche im Urlaub....

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bodensee
Allwissender
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Nachricht 8 von 11
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Ja und Ihnen müssen der Entgeltverzciht des Tantiemeberechtigten vorliegen. 

 

Dann einmalig oder laufend und in welcher Höhe .....

 

Fragen über Fragen die es für Sie unmöglich machen, das heute abzurechnen. 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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FrauZahl
Beginner
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Nachricht 9 von 11
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zumindest das weiß ich:

Einmalig, in der kompletten Höhe der Tantieme-Auszahlung, die recht hoch ist.

Wenn es also Grenzen gibt, ist das zumindest abzuklären.

 

Bleibt aber definitiv die Frage:

 

gibt es dafür spezielle Lohnarten, die ich verwenden kann?

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lohnexperte
Meister
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Nachricht 10 von 11
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@FrauZahl  schrieb:

 

gibt es dafür spezielle Lohnarten, die ich verwenden kann?


Schauen Sie sich mal die Stammlohnarten ab 910 an; sofern es sich um einen AG-Zuschuss handelt, auch die Stammlohnarten ab 890.

 

VG

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FrauZahl
Beginner
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Nachricht 11 von 11
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Vielen Dank.

Ich habe das jetzt mal getestet, aber ich befürchte, ich muss da doch mal auf den Steuerberater warten... ; (

 

 

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10
letzte Antwort vor 3 Stunden 08:56:09 von FrauZahl
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