Hallo zusammen,
ich soll Tantieme komplett als Gehaltsverzicht buchen und finde keine passende Stammlohnart.
Kann mir jemand helfen?
BEi der Frage habe ich nur ??????
Tantieme ist ein zusätzlicher Bezug = Bruttolohn, wie soll dieser negativ als Gehaltsverzicht abgerechnet werden ?
Einzige Idee aber das muss dann gesellschaftsrechtlich geklärt werden:
Soll der Berechtigte im MOment die Tantieme nicht ausbezahlt bekommen ? Nur Lohn- ggf. SV versteuert bzw. verbeitragt werden und der Nettobetrag als Darlehen einbehalten werden ?
Wäre dann aber kein Gehaltsverzicht , sondern Darlehnsgewährung.
Da braucht es deutliche mehr Informationen wenn hier geholfen werden soll.
Entschuldigung, ich versuche es deutlicher zu formulieren:
Die gesamten Tantiemen sollen nicht an den Gehaltsempfänger sondern auf ein Treuhandkonto gezahlt werden - im Rahmen einer Altersvorsorge.
Dadurch soll wohl eine Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit erzielt werden.
Grundsätzlich kann das gehen, aber da gibt es Höchstgrenzen.
Das sollte dann der StB für seinen Mandanten klären. Weil hier sind jede Menge Besonderheiten im Steuer und SV Recht zu beachten. Eine 100%ige Freistellung wird kaum erreichbar sein, je nachdem wie hoch die Tantieme denn ist.
Hallo @FrauZahl ,
dann handelt es sich wahrscheinlich um eine Entgeltumwandlung im Rahmen einer Betrieblichen Altersvorsorge.
Dafür benötigen Sie die Entgeltumwandlungsvereinbarung (um u. a. den ggf. zu leistenden Arbeitgeberanteil richtig erfassen zu können).
VG
Ich habe bisher lediglich von der Unterstützungskasse eine Vereinbarung zur Entgeltumwandlung vorliegen.
Reicht das?
oh, da werde ich dann wohl nochmal den Steuerberater ansprechen müssen.
Der ist wohl diese Woche im Urlaub....
Ja und Ihnen müssen der Entgeltverzciht des Tantiemeberechtigten vorliegen.
Dann einmalig oder laufend und in welcher Höhe .....
Fragen über Fragen die es für Sie unmöglich machen, das heute abzurechnen.
zumindest das weiß ich:
Einmalig, in der kompletten Höhe der Tantieme-Auszahlung, die recht hoch ist.
Wenn es also Grenzen gibt, ist das zumindest abzuklären.
Bleibt aber definitiv die Frage:
gibt es dafür spezielle Lohnarten, die ich verwenden kann?
@FrauZahl schrieb:
gibt es dafür spezielle Lohnarten, die ich verwenden kann?
Schauen Sie sich mal die Stammlohnarten ab 910 an; sofern es sich um einen AG-Zuschuss handelt, auch die Stammlohnarten ab 890.
VG
Vielen Dank.
Ich habe das jetzt mal getestet, aber ich befürchte, ich muss da doch mal auf den Steuerberater warten... ; (