Liebe Community,
ich muss bei einem MA nachträglich ab Dezember 2019 einen Tankgutschein steuer- und beitragsfrei (Wert 44 Euro, den er auch als Gutschein bereits ausgegeben bekommen hat) auf der Lohnabrechnung brutto/netto aufnehmen. Wie kann nun die Lohnsteuerbescheinigung 2019 neu ausgegeben werden? Oder erfolgt das dann automatisch auf der Lohnsteuerbescheinigung für das Jahr 2020?
Danke für Unterstützung.
Die Benzingutscheine tauchen nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung auf, solange diese innerhalb der 44 € Grenze sind. Aus diesem Grund würde ich den Gutschein jetzt gar nicht rückwirkend abrechnen, sondern einfach nur in der Buchhaltung verbuchen wenn der Mitarbeiter schon das Geld anderweitig erhalten hat.
Erst mal danke für die blitzschnelle Antwort. Aber der Gutschein erhöht doch das Gesamtbrutto des Mitarbeiters um 44 Euro für 2019?
Wenn Sie die Gutscheine über den Lohn abwickeln JA, wenn nicht dann nicht.
Außerdem ist das Gesamtbrutto nicht identisch mit dem Steuerbrutto.
ah stimmt, ich sehe gerade, steht nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung. Perfekt. Vielen Dank.