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Tankgutschein 44€ korrekt über Lohnabrechnung (Lodas/SKR 04)

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letzte Antwort am 15.01.2020 11:05:05 von stelie
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stelie
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Hallo in die Runde,

 

nach Durchsuchen der Community bin ich nicht so recht fündig geworden.

 

Bei uns gibt es ab Dezember Tankgutscheine (44€), die direkt mit der Tankstelle abgerechnet werden, d.h. AG bekommt die Tankgutscheine und die Rechnung.

 

Auf der Lohnabrechnung werden die Gutscheine zum Brutto als sv-st-frei Sachbezug (LA  869) gerechnet und mit dem Abzug 9994 (19%) wieder abgezogen.

Verbucht werden Sie auf dem Buchungsbeleg 6130/3790 und 3790/4947.

 

- Ist das bis hierhin erstmal korrekt?

 

- Wie verbuche ich aber jetzt die Rechnung der Tankstelle ???/Kreditor?

 

 

VG

SteLie

björn
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Nachricht 2 von 10
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Hallo SteLie,

 

den Abzug mit 19% dürfen Sie meines erachtens nur dann vornehmen, wenn die Rechnung der Tankstelle für die Gutscheine auch 19% dafür vorsieht oder werden statt der Gutscheine die Benzinkosten in Rechnung gestellt? Dann würde es wieder passen. Ansonsten passen die Buchungen soweit.

 

Die Rechnung verbuchen Sie dann über den Kreditor.

 

Gruß

Björn

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helmutewers
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Nachricht 3 von 10
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Guten Morgen stelie,

 

m.E. ist die Buchung 3790/4947 nicht ganz korrekt.

 

Diese Buchung würde ich nur machen, wenn der geldwerte Vorteil nicht ausgezahlt wird, z. B. bei der 1% Regelung, um das Konto 3790 auszugleichen und evtl. anfallende USt auf den geldwerten Vorteil zu buchen.

 

Die Rechnung der Tankstelle ist ja ein Teil der Auszahlung des Nettolohnes.

In diesem Fall -Benzingutschein- würde ich diese Buchung nicht machen. Stattdessen die Rechnung der

Tankstelle 3790/Kreditor buchen. Damit wird das Konto 3790 ausgeglichen und die Rechnung als Verbindlichkeit erfasst. 

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stelie
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Hallo,

 

ich hab jetzt nochmal Rücksprache mit der Tankstelle genommen.

Also die Bons werden zur Lohnabrechnung mit ausgegeben und können zum tanken oder anderem Wareneinkauf an dieser Tankstelle genutzt werden. Die Rechnung an den AG lautet über  x mal Scanbons zu 44€ (als Festbetrag), so dass ich nicht pauschal 19% annehmen kann.

 

Insofern ist der Abzug des Sachbezugs mit 19% falsch und muss korrigiert werden.

Statt 4947 besser 4946 oder 4949? (Reicht das wenn man es in der FiBu umbucht oder muss man wiederabrechnen?)

 

Die Rechnung wird gegen den Kreditor gebucht, aber welches Gegenkonto, die 3790 steht ja schon der 6130 gegenüber?

 

Irgendwie fehlt hier ein Schritt, kann das nicht richtig nachvollziehen.

 

VG

SteLie

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stelie
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Wenn ich ihn aber im Nettobereich nicht abziehe, dann zahle ich ihn doch mit der Gehaltszahlung aus, oder?

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helmutewers
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Hallo Herr  stelie,

 

ich komme nochmal auf Ihre Frage zurück:

 

Der Tankgutschein ist ein Teil der Lohnzahlung und wird im Nettoabzug berücksichtigt, sodass der verminderte Betrag überwiesen wird. Der Gutschein ist nur eine andere Form des Bargeldes.

 

Ich buche bei den entsprechenden Mandanten wie folgt:

 

Bruttolohn       Kto 6000  an 3790

Tankgutschein Kto 6130  an 3790

 

Der Bruttolohn auf 3790 löst sich durch die Lohnauszahlung und Umbuchung der entsprechenden

Abgaben (LSt und SV) auf.

 

Die Tankrechnung buche ich wie folgt:

 

Bruttobetrag der Rechnung  Kto 3790  an Kreditor.

 

Die Umsatz-/Vorsteuer ist hier m.E. nicht zur berücksichtigen, da die Leistung nicht gegenüber dem Arbeitgeber erbracht wird, sondern an den Mitarbeiter geliefert wird und dieser dann mit dem Gutschein bezahlt.

Die Konten 49xx müssen hier nicht berührt werden.

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stelie
Einsteiger
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Nachricht 7 von 10
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Guten Morgen,

 

den ersten Teil habe ich so, aber wenn ein Nettoabzug stattfindet, wird doch ein Konto hinterlegt. 

Bei der Lohnart für Tankgutscheine wird doch auch ein Nettoabzug angegeben. Welches Konto wurde da von ihnen angegeben? An der Stelle habe ich 4946 hinterlegt und damit findet doch der Ausgleich zur 3790 statt?

 

Irgendwie stehe ich in dem Fall wohl auf der Leitung.

 

 

 

 

 

 

 

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björn
Experte
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Hallo Stelie,

 

ich würde den Lohn so buchen, wie Sie es machen. Den Bruttobezug in den Aufwand und den Nettoabzug in den Erlös.

 

Die Tankrechnung würde ich Entweder auch in den Aufwand wie den Bruttobezug buchen oder aber im Soll auf das Erlöskonto buchen sodass sich dies dann aufhebt.

 

Gruß

Björn

stelie
Einsteiger
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Vielen lieben Dank für die Hilfe

 

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stelie
Einsteiger
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Nachricht 10 von 10
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Problem gelöst, vielen Dank für die Hilfe

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9
letzte Antwort am 15.01.2020 11:05:05 von stelie
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