Hallo in die Runde,
bei der Einstellung eines Minijobbers kam die Frage auf, ob bei der Einstellung einer Aushilfe es den Arbeitgeber zu interessieren hat, ob und welchen Schulabschluss die Aushilfskraft erreicht hat. Eine 50-Jährige, die sich durch Kellnern etwas hinzuverdienen möchte, beichten zu lassen, dass sie die Schule abgebrochen hat, ist sicherlich nicht durch die Datensammelwut des Statistischen Bundesamtes zu entschuldigen. Gibt es eine Möglichkeit, auf die Angabe zu verzichten oder bleibt der Aushilfe nur die Möglichkeit zu lügen?
Viele Grüße
Jupp Schmitz
Hallo,
es gibt beim Tätigkeitsschlüsssel die Möglichkeit "Abschluss unbekannt" anzugeben.
Das sollte dann reichen 🙂
LG Sandra König-Baierl
Hallo Frau König,
Danke für die Idee. Dann die Frage an die Datev, ob der Personalfragebogen entsprechend geändert werden kann mit Aufnahme eines Feldes "keine Angabe".
Viele Grüße Jupp Schmitz
Hallo Herr Schmitz,
der Tätigkeitsschlüssel ist im Personalfragebogen kein Pflichtfeld und kann leer gelassen werden. Dies entspricht dann der Schlüsselung "keine Angabe".
Mit freundlichen Grüßen
Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Frau Frohmeyer,
können dann im Fragebogen die Felder, die keine Pflichtfelder sind nicht gekennzeichnet werden (oder umgekehrt)? Vor allem nach der DSGVO taucht das überall auf - vielleicht ist eine solche Kennzeichnung sogar eine Verpflichtung des nach persönlichen Angaben Fragenden?
Viele Grüße
Jupp Schmitz
Hallo Herr Schmitz,
öffnen Sie die Excel-Fragebögen aus dem Info-Dokument 1035006 "Personalfragebögen zur Vorerfassung von Personalfragebögen" , sind alle Pflichtfelder rot umrahmt.
Den entsprechenden Vermerk, dass die rot gekennzeichneten Feldern zwingend für das Erzeugen einer Exportdatei erforderlich sind, finden Sie im Kopf des Personalfragebogens.
Liebe Grüße
Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG