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Tätigkeit nach Elternzeit

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letzte Antwort am 02.02.2021 13:17:04 von cro
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Andreea1
Beginner
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Hallo zusammen 🙂 

 

habe eine Mitarbeiterin, die ihren Antrag auf Elternzeit nicht ganz durchgeblickt hat und diesen nur auf 1 Jahr gestellt hat. Bei mir in LODAS war sie bis zum 21.01.2021 mit Fehlzeit wegen Elternzeit erfasst, was auch so richtig war. Nun ist sie bis zum 20.10.2020 in Elternzeit gewesen weil sie den Antrag falsch gestellt hat. Mein Mandant (ihr AG) teilt mir das erst jetzt mit, dass sie seit 21.10.2020 eig wieder arbeiten kommen müsste, es aber nicht getan hat, da er sie zur Zeit sowieso nicht braucht, da wenig zu tun ist im Betrieb. Sie hat auch in dieser Zeit kein Entgelt erhalten. Nun weiß ich nicht wie ich die Zeit ab dem 21.10.2020 abrechnen soll. Ab Januar könnte ich sie mit Betreuung nach §56 IfSG abrechnen, da die Kitas auf behördlicher Anordnung schließen mussten und sie sich um Ihr Kind kümmern muss. Aber was ist mit der Zeit von Mitte Oktober bis Anfang Januar? Welche Möglichkeiten gibt es da?

Wäre über ein paar hilfreiche Antworten sehr dankbar.

 

Liebe Grüße,

 

Andrea

DATEV-Mitarbeiter
Jacqueline_Schön
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 3
131 Mal angesehen

Hallo Andrea, 


da es sich hier um eine rechtliche Anfrage handelt, bittet wir Sie, sich bezüglich der weiteren Klärung an die zuständige Gesundheitsbehörde oder die Krankenkasse zu wenden. 

Beste Grüße Jacqueline Schön
Personalwirtschaft | DATEV eG
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cro
Experte
Offline Online
Nachricht 3 von 3
128 Mal angesehen

Ich würde eine einvernehmliche Verlängerung der Elternzeit prüfen.

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letzte Antwort am 02.02.2021 13:17:04 von cro
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