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Systemwechselabmeldungen stornieren

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letzte Antwort am 08.01.2024 11:39:12 von Christopher_Fürther
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Lohnbüro80
Fortgeschrittener
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Wir haben Systemwechselmeldungen zum 30.11. erstellt.

 

Der Mandant hat allerdings so schnell keinen neuen Steuerberater gefunden, so dass wir den Lohn noch für 12/23 erstellen sollten.

Ich habe das Systemwechseldatum 30.11.23 in 11/23 rausgenommen und habe in 12/23 dann den 31.12.23 erfasst.

 

Leider werden den November Meldungen nicht storniert und auch keine neuen Meldungen für 12/23 erstellt.

 

Weiss jemand woran das liegen kann?

 

 

DATEV-Mitarbeiter
Christopher_Fürther
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
86 Mal angesehen

Hallo @Lohnbüro80,

 

für die rückwirkende Stornierung der Systemwechselabmeldung ist zusätzlich eine Nachberechnung mit Wert 1 und BS 96 auf den Monat 11/2023 notwendig.
In Bearbeitungsmonat 12/2023 können Sie unter Bewegungsdaten | Erfassungstabellen in der Registerkarte Nachberechnung Standard für jede Personalnummer diese Zeile erfassen und dann die Wiederabrechnung komplett 12/2023 ins Rechenzentrum senden.

 

Freundliche Grüße Christopher Fürther
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 08.01.2024 11:39:12 von Christopher_Fürther
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