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Systemwechsel

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letzte Antwort am 28.12.2021 11:28:49 von Gökhan_Aras
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AnEn
Beginner
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Ich wechsle ab Januar 2022 von einem Fremdprogramm zu Lohn u. Gehalt.

Muss ich im alten Programm zum 31.12.2021 das Häkchen Systemwechsel setzen und bei LuG Systemwechsel ab 01.01.2022?

Alle Meldungen sollen noch über das alte Programm abgewickelt werden.

 

 

DATEV-Mitarbeiter
Gökhan_Aras
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 2
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Hallo,


da Sie zum Jahresbeginn das Mandat in Lohn und Gehalt übernehmen werden, müssen Sie für 2021 in Lohn und Gehalt keinerlei Meldungen erstellen. Dies sollte alles in Fremdprogramm mit Abschluss 12/2021 erledigt sein. 


Wir empfehlen Ihnen im Fremdsystem für 2021 die DEÜV-Jahresmeldung (GdA 50) und die UV-Jahresmeldung (GdA 92) zu erstellen. Stellen Sie außerdem sicher, dass der digitale Lohnnachweis sowie die Lohnsteuer-Bescheinigungen erstellt sind.


Verpflichtend über Lohn und Gehalt ist die ELStAM Systemwechsel-Ummeldung zum 01.01.2022 sowie der UV-Stammdatenabruf für das Meldejahr 2022.


Weitere Informationen zum Umstieg von einem Fremdprogramm auf DATEV Lohn und Gehalt finden Sie in unserem Dokument .

Beste Grüße Gökhan Aras
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 28.12.2021 11:28:49 von Gökhan_Aras
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