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Systemwechsel lodas - Lohnsteuerbescheinigung

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letzte Antwort am 05.02.2020 07:51:25 von Kristin_Frohmeyer
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LindaR
Einsteiger
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Nachricht 1 von 4
2098 Mal angesehen

Wir haben zum 01.02.2019 einen Mandanten übernommen, der vorher über ein Fremdsystem abgerechnet wurde.

Es wurden die Vortragswerte für die Steuern und Sozialversicherung ganz normal über Lohnkonto Ergebniswerte im Januar 2019 eingetragen.

 

Auf der Dezemberabrechnung wurden alle Werte richtig erfasst, nur die Lohnsteuerbescheinigung hat nur die Werte ab dem 01.02.2019 - 31.12.2019 und die Lohnsteueranmeldung, die jährlich übermittelt wird, hat die Werte aus dem Januar auch nicht mitberechnet.

 

Wo ist unser Fehler?

DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 4
2063 Mal angesehen

Hallo, 

 

sind für den Arbeitnehmer die Steuermerkmale (z.B. Steuerklasse) auch ab Januar 2019 vorhanden? Dies ist erforderlich damit die Werte auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen werden können. Als Eintrittsdatum muss das ursprüngliche Eintrittsdatum erfasst sein. 
Auf der Lohnsteuer-Anmeldung werden die Vortragswerte nicht ausgewiesen. Diese können über die Nebenbuchführung im Dezember unter Mandantendaten I Steuer I Nebenbuchführung erfasst werden. 

 

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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LindaR
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 4
2054 Mal angesehen

Hallo Herr Stein,

 

ich habe die Steuermerkmal im Januar 2019 eingetragen und eine Wiederabrechnung einzelner Personalnummer gemacht. Die Lohnsteuerbescheinigung kommt nicht noch mal neu raus.

Oder kommt die Lohnsteuerbescheinigung nur bei Abruf des aktuellen Monats neu raus, genau so wie die Lohnsteuer-Anmeldung?

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DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 4 von 4
2031 Mal angesehen

Hallo,


in den Mandantendaten ist das Zuflussprinzip für die Nachberechnung ins Vorjahr automatisch vorbelegt. Um eine neue Lohnsteuerbescheinigung zu erstellen, müssen Sie eine Nachberechnung mit dem Entstehungsprinzip senden.


Wählen Sie hierzu unter Mandantendaten | Steuer | Allgemeine Daten im Register Lohnsteuer-Anmeldung im Feld Steuerliche Behandlung NB Vorjahr aus der Liste den Eintrag Entstehungsprinzip aus.


Beachten Sie bitte, das wenn in einem Monat des laufenden Kalenderjahres bereits eine Nachberechnung für das Vorjahr nach dem Zuflussprinzip abgerechnet wurde, eine Nachberechnung mit dem Entstehungsprinzip nicht mehr möglich ist. Weitere Informationen finden Sie unter Punkt 5 Nachberechnung Vorjahr im Dok.-Nr.  1070821 - Nachberechnung laufendes Jahr (NB) – Nachberechnung Vorjahr (NBVJ) 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 05.02.2020 07:51:25 von Kristin_Frohmeyer
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