Hallo,
ich mache gerade einen unterjährigen Systemwechsel auf Lohn und Gehalt.
Bei den "Angaben zur freiwilligen KV und PV"
gebe ich bei "gültig ab" das Datum vom ersten Abrechnungsmonat in DATEV ein, oder den 01.01. (wenn die freiwillige Vers. schon seit Januar besteht)?
Oder spielt das keine Rolle?
Liebe Grüße,
Bettina
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Bettina,
bei einem Systemwechsel von einem Fremdprogramm oder von Lodas auf Lohn und Gehalt ist es nicht möglich, Nachberechnungen auf Monate durchzuführen, die nicht mit Lohn und Gehalt abgerechnet wurden.
Bei einer Erstbestückung von Lodas nach Lohn und Gehalt wird automatisch der Monat in den Historienfeldern hinterlegt, den Sie bei der Erstbestückung festgelegt haben. Die Vortragswerte werden hier automatisch befüllt.
Wenn Sie von einem Fremdprogramm nach Lohn und Gehalt umsteigen und die Mandanten- und Personaldaten manuell anlegen wird automatisch der Abrechnungsmonat in den Historien hinterlegt, den Sie in den Mandantendaten im Abrechnungsparameter festgelegt haben, d.h. Ihren ersten abzurechnenden Monat in Lohn und Gehalt. Eine Überschreibung der Historien auf Monate vor der ersten Abrechnung in Lohn und Gehalt hat keinerlei Auswirkungen, da nicht nachberechnet werden kann.
Vielen Dank!